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Kiel (LOZ). Das Gesundheitsministerium informiert über die Entwicklung von internationalen Corona-Risikogebieten und die Regelungen für Reiserückkehrer/Einreisende nach Schleswig-Holstein.
Zum Stand 15. Juni, 13 Uhr gelten lt. RKI nachfolgende Länder als Risikogebiet:
- Schweden
- .Armenien
- Bahrain
- Brasilien
- Chile
- Katar
- Kuwait
- Oman
- Panama
- Peru
- Saudi-Arabien
- Weißrussland
Für Reisende, die sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben gelten besondere Maßnahmen für Ein- und Rückreisen nach Schleswig-Holstein zur Bekämpfung des Pandemiegeschehens:
. Rückreisende, die sich im Risikogebiet aufgehalten haben, müssen sich auf direktem Weg nach Hause begeben und unverzüglich beim zuständigen Gesundheitsamt melden.
. Rückreisende müssen sich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben. Hier gelten Ausnahmen, zum Beispiel:
o das Vorweisen eines negativen Corona-Tests
o Personen, die nur zur Durchreise nach Schleswig-Holstein einreisen; diese haben das Gebiet des Landes auf direktem Weg zu verlassen;
o Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren und Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren
o Personen, die sich im Rahmen ihrer Tätigkeit als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Luft-, Schiffs-, Bahn-, oder Busverkehrsunternehmen oder als Besatzung von Flugzeugen, Schiffen, Bahnen und Bussen außerhalb des Bundesgebiets aufgehalten haben
o Personen, die täglich oder für bis zu 48 Stunden zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst nach Schleswig-Holstein einreisen
o Personen, die sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben.
. Weitere Maßnahmen werden vom Gesundheitsamt angeordnet bzw. informiert dieses darüber.
Weitere tagesaktuelle Informationen zu internationalen Risikogebieten gibt es online auf der Website des Robert-Koch-Instituts unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html