Elternbeiträge sinken, „Helfende Hände“ für Kitas, Sprach-Kitas bleiben erhalten: Landtag beschließt Änderungen des Kindertagesförderungsgesetzes

Foto: W. Reichenbächer
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Familienministerin Aminata Touré: „Dieses Kita-Paket gibt Sicherheit und schafft Perspektiven in herausfordernden Zeiten“

 

Kiel (LOZ). Eltern mit unteren und mittleren Einkommen im Land können ab 1. Januar mit geringeren Kita-Beiträgen rechnen. Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat heute die von der Landesregierung vorgeschlagenen Änderungen am Kindertagesförderungsgesetz beschlossen. Das Parlament billigte außerdem den Vorschlag, die Betreuungssituation in den Einrichtungen durch den Einsatz zusätzlicher Hilfskräfte zu verbessern („Helfende Hände“). Kitas und Kindertagespflegepersonen im Land erhalten zudem einen Energiekostenzuschuss, um die gestiegenen Sachkosten abzufedern. Die Sprach-Kitas im Land werden nach dem Wegfall der Bundesförderung im kommenden Jahr durch ein eigenes Förderprogramm weitergeführt.

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„Pragmatisch, effizient und sozial gerecht: Dieses Kita-Paket gibt Sicherheit und schafft Perspektiven in herausfordernden Zeiten. Wir entlasten nicht nur gezielt Eltern bei den Beiträgen, sondern verbessern auch die Betreuung in den Kitas. Wir sichern die frühkindliche Sprachbildung in den Einrichtungen und sorgen mit Energiekostenzuschüssen dafür, dass die Kitas und die Kindertagespflegepersonen gut über den Winter kommen“, sagte Familienministerin Aminata Touré heute in Kiel. Die Ministerin dankte den regierungstragenden Fraktionen für ihre Zustimmung im Landtag: „Frühkindliche Bildung und Chancengerechtigkeit von Kindern haben einen überragenden Stellenwert für diese Landesregierung. Gemeinsam wollen wir alles tun für die besten Kitas in Schleswig-Holstein.“

Ab dem 1. Januar sollen für zahlreiche Eltern mit geringen und mittleren Einkommen Entlastungen bei den Kita-Beiträgen greifen. Dafür wird die bereits existierende Sozialregelung so ausgeweitet, dass Familien nur 25 Prozent (anstelle von 50 Prozent) des Einkommens über der Einkommensgrenze für Elternbeiträge einsetzen müssen. Die Regelung gilt bis 31. Juli. Eltern, die bereits von einer Sozialermäßigung profitieren, erhalten automatisch eine Beitragsanpassung. Alle anderen Eltern können hierzu einen Antrag an den örtlichen Jugendhilfeträger stellen.

Zur Verbesserung der Betreuungssituation sollen die Kitas zusätzliches Personal finanziert bekommen. Kitagruppen, die auf Grund des Fachkräftemangels von der zeitlich befristeten Ausnahmemöglichkeit Gebrauch machen, einen abgesenkten Betreuungsschlüssel von 1,5 oder 1,75 statt 2,0 vorzuhalten, werden flächendeckend „Helfende Hände“ finanziert. Damit werden die pädagogischen Fachkräfte entlastet und können sich noch besser ihrer pädagogischen Arbeit widmen. Dies kommt insbesondere den betreuten Kindern in den Gruppen zugute.

„Wir wollen aber nicht nur die Kita-Eltern entlasten und zusätzliches Personal finanzieren, sondern sehen uns auch in der Verantwortung, den Kitas und Kindertagespflegestellen selbst unter die Arme zu greifen“, sagte Touré. Deshalb stellt das Land den Einrichtungen und den Kindertagespflegepersonen fünf Millionen Euro als Inflationsausgleich für das Jahr 2023 zur Verfügung.

Die Struktur der Sprach-Kitas im Land bleibt derweil ungeachtet der auslaufenden Bundesförderung erhalten: Das Land legt ein Programm auf, das sich eng an den inhaltlichen Ansätzen und strukturellen Merkmalen des bisherigen Bundesprogramms orientiert. „Nachdem sich der Bund aus der Verantwortung gezogen hat, sichern wir als Land den Fortbestand unserer Sprach-Kitas dauerhaft und nehmen dafür zusätzlich Landesmittel in die Hand. Wir ermöglichen so Kindern, Eltern und den Verantwortlichen an den Kitas in Schleswig-Holstein eine langfristige Perspektive“, sagte Touré.

Zufrieden zeigte sich die Ministerin, dass die Finanzierung der Tarifeinigung für den Sozial- und Erziehungsdienst im öffentlichen Dienst vom 18. Mai 2022 nunmehr für das laufende Jahr im Landeshaushalt abgesichert ist.

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