Kabinett stimmt Anpassung der Düngeverordnung für Schleswig-Holstein zu

Foto: hfr
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Landwirtschaftsminister Schwarz: „Nachbesserungsbedarf beim Verursacherprinzip“

 

Kiel (LOZ). Das Kabinett der Landeregierung hat heute dem Entwurf einer Landesverordnung von Landwirtschaftsminister Werner Schwarz zur Änderung der Landesdüngeverordnung zugestimmt. Mit dieser Anpassung leistet das Land seinen Beitrag zur Umsetzung der vom Bund am 17. August 2022 erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung (AVV GeA). Um rückwirkende EU-Strafzahlungen wegen des Verstoßes Deutschlands gegen die EU-Nitratrichtlinie zu vermeiden, hatte die Bundesregierung das Verfahren zur Ausweisung der belasteten Gebiete durch die Länder – der sogenannten „roten Gebiete“ – vereinheitlicht und auf kurzfristige Anpassung auf Landesebene gedrängt.

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Das Ministerium für Landwirtschaft, Ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz hatte bereits Ende September Landwirtschafts-, Naturschutz- sowie Wasser- und Bodenverbände parallel zum Anhörungsverfahrens im Rahmen einer Veranstaltung über den Sachstand zur Landesdüngeverordnung informiert. „Ich bin froh, dass wir trotz des enormen Zeitdrucks durch die späten Beschlüsse auf Bundesebene nun endlich eine neue Landesdüngeverordnung haben. Die Landwirtinnen und Landwirte in Schleswig-Holstein brauchen unsere klaren und verlässlichen Aussagen, um vernünftig arbeiten zu können. Nachbesserungsbedarf sehe ich bei der Umsetzung des Verursacherprinzips. Landwirtschaftliche Betriebe, die nachweislich gewässerschonen wirtschaften, müssen dafür auch honoriert werden“, sagte Landwirtschaftsminister Werner Schwarz zum Beschluss des Kabinetts.

Die EU-Kommission hatte die Methodik zur Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete in Deutschland bemängelt und Nachbesserungen gefordert. In den roten Gebieten liegt eine besondere Belastung des Grundwassers mit Stickstoff vor. Zur Reduzierung des Eintrages und zur langfristigen Herstellung eines guten chemischen Zustandes der Grundwasserkörper gelten in diesen Gebieten besondere düngerechtliche Einschränkungen für die Landwirtschaft.

Insgesamt vergrößern sich aufgrund der überarbeiteten AVV GeA und seit der letztmaligen Ausweisung im Dezember 2020 die roten Gebiete in Schleswig-Holstein von 5,4 auf 9,5 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche. Die Gründe für die Vergrößerung liegen in den methodischen Änderungen, auf welche sich die EU-Kommission und Deutschland verständigt haben. Dazu gehört die Berücksichtigung der Nitratbelastung des Grundwassers vor dem Nitratabbau (Denitrifikation), die stärkere Berücksichtigung von Wasserschutzgebieten sowie aller nitratbelasteten Grundwassermessstellen und der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche (nicht nur Flächen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS)) innerhalb der nach hydraulisch hydrogeologischen Kriterien abgegrenzten roten Gebiete.

Unberücksichtigt bleibt die bisherige Emissionsmodellierung, mit dessen Hilfe rechnerisch der Eintragspfad von Stickstoff aus der Landwirtschaft ermittelt und bei der letztmalig durchgeführten Gebietsausweisung berücksichtigt wurde. Die EU-Kommission hatte in den Gesprächen deutliche Bedenken bei diesem Verfahren angemeldet und gefordert, die emissionsbasierte Abgrenzung zu streichen. „Die durch die Nicht-Berücksichtigung der Emissionsmodellierung bedingte Vernachlässigung einer besseren Verursachergerechtigkeit ist sehr bedauerlich. Wir werden uns auf Bundesebene weiter dafür einsetzen, dass landwirtschaftliche Betriebe, welche nachweislich gewässerschonend wirtschaften, von einzelnen düngerechtlichen Maßnahmen befreit werden“, sagte Schwarz.

Bei der erneuten Gebietsausweisung wurden im Vergleich zur letzten Ausweisung der roten Gebiete im Dezember 2020 weitere 327 Messstellen berücksichtigt. Die gesamte Messstellenanzahl liegt aktuell bei 552 und soll nach der neuen AVV GeA auch in Schleswig-Holstein bis zum Jahr 2024 weiter ausgebaut werden. Ziel ist es, durch ein dichteres Messnetz auf den eintragsgefährdeten Grundwasserkörpern zukünftig eine genauere Gebietsdifferenzierung zum Schutz der Gewässer zu ermöglichen. Landwirtschaftliche Betriebe könnten somit von Auflagen entlastet werden, insofern keine nachweisliche Nitratbelastung vorliegt.

„Das Landwirtschaftsministerium wird die technischen und rechtlichen Voraussetzungen schaffen, damit Landwirtinnen und Landwirte ihre Düngedaten elektronisch melden können. Nur auf Basis einer konkreten Datenlage können wir gegenüber der EU-Kommission weiter klarmachen, dass landwirtschaftliche Betriebe, welche sich nachweislich an die Rechtsvorschriften halten, keine weiteren düngerechtlichen Sanktionierungen erfahren dürfen. Wir hoffen, dass mit der neuen Gebietsausweisung und dem auf Bundesebene geplanten Wirkungsmonitoring zur Düngeverordnung wichtige Schritte in die richtige Richtung getan sind, damit das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingestellt werden kann“, so der Minister.

Die neue Kulisse der nitratbelasteten Gebiete wird bis Ende November unter folgendem Link veröffentlicht: Feldblockfinder (gdi-sh.de)

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