Nach erneuter Verhandlungsverweigerung des OVN: ver.di Nord ruft Beschäftigte fünf Tage in den Warnstreik

Foto: hfr
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(LOZ). Wie die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di Nord) mitteilt, wird am kommenden Montag, ein fünftägiger Warnstreik im Verkehrsbereich des OVN erfolgen. Dieser Warnstreik folgt auf das erneute Nichterscheinen der Arbeitgeber bei den Tarifverhandlungen am heutigen Verhandlungstag.

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Der Warnstreik wird am kommenden Montag (24.10.22) mit Dienstbeginn starten und bis zum Freitag (28.10.22) mit dem jeweiligen Schichtende andauern.

„Während wir am Verhandlungstisch gewartet haben, verweilen Teile der OVN-Arbeitgeber im Urlaub und verweigern die Verhandlungen. Das Verhalten des OVN ist unakzeptabel und eine schallende Ohrfeige für die zahlenden Fahrgäste im Land und kann nur noch damit erklärt werden, dass dem OVN jedweder Einigungswille fehlt und man keinen Flächentarifvertrag für die Branche mehr abschließen will“, so ver.di Nord Sprecher Frank Schischefsky heute in Kiel.

„Die Arbeitgeber des OVN verbreiten die Mär, sie würden an Streiktagen in den Betrieben gebraucht und seien deshalb nicht in der Lage zu verhandeln.“ Aus Sicht der Gewerkschaft geht dieses Argument völlig an der Realität vorbei und kann tatsächlich nur in einem kleinen Unternehmen greifen, wo der Geschäftsführer auch Fahrer ist und sich als Streikbrecher betätigt.

„Das ist mit Sicherheit nicht in den großen Busunternehmen wie der Autokraft, der KVIP oder Transdev, die etwa 80 bis 90 Prozent der Fahrer beschäftigten, der Fall. Darüber hinaus hat der OVN angekündigt, zu den heutigen Verhandlungen in veränderter Runde anzutreten, da Mitglieder der Tarifkommission, man höre und staune, im Urlaub seien – während des Streiks. Da wundert man sich sehr“, so Schischefsky weiter.

Der Warnstreik wird weite Teile des gesamten Bundeslandes betreffen.

ver.di fordert eine Erhöhung von 1,95 Euro pro Stunde bei einer Laufzeit des Tarifvertrages von 12 Monaten, weitere 1,95 Euro mehr für Werkstattmitarbeiter sowie die Übernahme des Jahresbeitrages der GUV/FAKULTA – einer Solidarkasse der Arbeitnehmerschaft.

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