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Test- und Maskenpflichten zum Schutz besonders vulnerabler Personen - Maskenempfehlung in Innenräumen
Kiel (LOZ). Das Kabinett hat heute (29. März) wie angekündigt eine angepasste Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Ab Sonntag (3. April) gelten weiterhin Masken- und Testpflichten in Einrichtungen für besonders vulnerable Personengruppen. Die Maskenpflicht gilt auch weiterhin im öffentlichen Personennahverkehr.