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Änderungen für Einzelhandel, Dienstleistungen und Gastronomie - Neue Obergrenzen für Veranstaltungen
Kiel (LOZ). Die Landesregierung hat gestern (8. Februar) eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Ab heute gelten die bereits in der vergangenen Woche angekündigten Änderungen im Einzelhandel, in Ladenlokalen von Dienstleistern, der Gastronomie und bei Veranstaltungen sowie für Laienchöre und Blasmusiker.