- Lesezeit: 2 Minuten
Schleswig-Holstein hat sich für Überprüfung auf Bundesebene eingesetzt
Kiel (LOZ). Das Gesundheitsministerium hat heute (30.03.) die bestehenden Regeln zur Absonderung (in der Regel 10 Tage) nach positivem Corona-Test oder für Kontaktpersonen verlängert. Der bis zum 31. März befristet gültige jetzige Absonderungserlass wird inhaltlich durch einen entsprechenden Erlass mit gleichen Regeln ersetzt, den das Ministerium heute herausgegeben hat. Diesen setzen die Kreise und kreisfreien Städte mit Hilfe von so genannten Allgemeinverfügungen um.