Kiel (LOZ). Die Landesregierung hat heute Freitag Änderungen der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Wie angekündigt, gelten seit 4. Dezember auch im Einzelhandel in Schleswig-Holstein 2G-Regeln (genesen oder geimpft). Ausgenommen sind Kinder bis zur Einschulung und minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden. Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können (durch ärztliches Attest bestätigt), können mit einem negativen Test auch dort einkaufen, wo 2G-Regeln gelten.