Änderungen für Einzelhandel, Dienstleistungen und Gastronomie - Neue Obergrenzen für Veranstaltungen

 

Kiel (LOZ). Die Landesregierung hat gestern (8. Februar) eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Ab heute gelten die bereits in der vergangenen Woche angekündigten Änderungen im Einzelhandel, in Ladenlokalen von Dienstleistern, der Gastronomie und bei Veranstaltungen sowie für Laienchöre und Blasmusiker.

 

Kiel (LOZ). In Schleswig-Holstein gelten ab heute (3. Februar) aktualisierte Quarantäneregeln für Personen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben, sowie für enge Kontaktpersonen. Der entsprechende Absonderungserlass des Gesundheitsministeriums vom 2. Februar ist die Basis für die Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein, um rechtlich maßgebliche Allgemeinverfügungen zu erlassen.

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