Lesezeit: 1 Minute
Kiel (LOZ). In Schweden war laut Robert Koch Institut die Zahl der Neuinfizierten in den vergangenen sieben Tagen höher als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner. In Schleswig-Holstein greift deshalb Paragraph 1 der seit dem 17. Mai gültigen Landesverordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende. Darauf weist das Gesundheitsministerium heute (8. Juni) hin.
Laut Verordnung sind Ein- und Rückreisende aus betroffen Gebieten verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort aufzuhalten. Zudem sind sie verpflichtet, sofort das zuständige Gesundheitsamt zu informieren. Abhängig vom Gesundheitszustand legt das Gesundheitsamt dann die Regeln für die Quarantäne fest. Die Auflagen des Gesundheitsamtes sind bindend. Ausnahmen von der Quarantäneverpflichtung sieht die Verordnung in engen Grenzen unter anderem für Waren- und Güter transportierende Personen, die Besatzung von Flugzeugen, Schiffen, Bahnen und Bussen und weitere besonders definierte Personengruppen vor.
Weitere Informationen: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Quarantaene_Einreisen_Deutschland.html
Die Verordnung im Landesportal: https://schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse
Lesezeit: 8 Minuten
Kiel (LOZ). Wie angekündigt hat das Kabinett angesichts der positiven Entwicklung des Infektionsgeschehens in der Corona-Pandemie heute weitere Lockerungen in einer Reihe von Lebensbereichen beschlossen. Diese sehen ab dem 8. Juni mit entsprechenden Auflagen unter anderem die Öffnung von Schwimmbädern, Freizeitparks sowie die Zulassung von weiteren Veranstaltungen und die Erweiterung der Kontaktmöglichkeiten auf bis zu zehn Personen vor. Weiterhin gibt es ab dem 15. Juni Erleichterungen für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besuchende von Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe.
Lesezeit: 5 Minuten
Kiel (LOZ). Schleswig-Holstein kann sich angesichts der positiven Entwicklung des Infektionsgeschehens in der Corona-Pandemie auf weitere Lockerungen der Regeln in einer Reihe von Lebensbereichen einstellen. Darauf haben sich die Spitzen der Koalition in Kiel verständigt. Das Kabinett wird die Erleichterungen mit einer entsprechend überarbeiteten Verordnung am kommenden Freitag beschließen. Das dann gültige Regelwerk wird ab dem 8. Juni gelten.
Lesezeit: 2 Minuten
Kiel (LOZ). Die Corona-Krise hat bei vielen Menschen eine neue Lust auf Natur geweckt. Zu wahren Besuchermagneten haben sich in den vergangenen Wochen etliche Naturschutzgebiete entwickelt. Weil während der Covid-19-Pandemie viele der üblichen Freizeitaktivitäten derzeit unmöglich sind, ist auch in Schleswig-Holstein eine große "Entdeckerlust" der Bürgerinnen und Bürger auszumachen. Dass dabei Aspekte des Natur- und Umweltschutzes bisweilen zu kurz kommen, beobachten Naturschützer jedoch mit Sorge.
Lesezeit: 1 Minute
Kiel (LOZ). Selbstständige oder Arbeitgeber, deren Beschäftigte infolge von Tätigkeitsverboten oder Quarantäneanordnungen oder Schul- und Kitaschließungen von Verdienstausfällen betroffen sind, können ab sofort über die Website www.ifsg-online.de einen Antrag auf Erstattung des Verdienstausfalls stellen.
Lesezeit: 1 Minute
Kiel (LOZ). In Schleswig-Holstein gelten ab heute, 18. Mai, zahlreiche Lockerungen. Außerdem werden viele Verbote aufgehoben. So steht es in der neuen Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus, die das Kabinett verabschiedet hat.
Lesezeit: 1 Minute
(LOZ). Vermehrt stoßen Menschen auf Ablehnung, wenn sie behinderungsbedingt von der Maskenpflicht befreit sind und deshalb auf Masken verzichten.
Lesezeit: 6 Minuten
Kiel (LOZ). Ab Montag gelten wie angekündigt in Schleswig-Holstein gelockerte Regeln zur Bekämpfung des Corona-Virus. Eine entsprechende Verordnung und Erlass werden nach der Anhörung derzeit finalisiert und am Samstag veröffentlicht.
|