Kiel (LOZ). Die Landesregierung hat am 14. Dezember die bereits angekündigten Änderungen der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Ab 15.  Dezember gelten u.a. zusätzliche Kontaktbeschränkungen für Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, sowie Vorgaben zur Maskenpflicht und zusätzliche Testpflichten in Bars, Diskotheken und Beherbergungsbetrieben.

 

Kiel (LOZ). Die Landesregierung hat heute Freitag Änderungen der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Wie angekündigt, gelten seit 4. Dezember auch im Einzelhandel in Schleswig-Holstein 2G-Regeln (genesen oder geimpft). Ausgenommen sind Kinder bis zur Einschulung und minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden. Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können (durch ärztliches Attest bestätigt), können mit einem negativen Test auch dort einkaufen, wo 2G-Regeln gelten.

 

Kiel (LOZ). Zwar wurden im kürzlich veröffentlichten Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung bereits potentielle sozialrechtliche Reformpläne bekannt, jedoch ist deren konkrete Umsetzung noch unklar. Sicher sind aber schon jetzt mehrere Änderungen, die bereits zu Beginn oder im Verlauf des Jahres 2022 für die Bürger von Bedeutung sein werden. Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, gibt einen Überblick:

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.