Schwarzenbek / Talkau: Festnahme nach Verfolgungsfahrt mit Verkehrsunfall

Foto: W. Reichenbächer
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(LOZ). Am 5. April, gegen 6.40 Uhr, ist es in Talkau auf der B 207 zu einem Verkehrsunfall gekommen.

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Der Fahrer eines BMW fuhr auf der B 207 aus Elmenhorst kommend in Fahrtrichtung Talkau. Eine ihm nachfolgende Streifenwagenbesatzung beabsichtigte das Fahrzeug einer Kontrolle zu unterziehen und gab entsprechende Anhaltesignale. Der BMW entzog sich der Kontrolle und setzte seinen Weg von Elmenhorst in Richtung Talkau mit hoher Geschwindigkeit fort.

In Talkau verlor der flüchtende BMW-Fahrer in einer Rechtskurve die Kontrolle über sein Fahrzeug, kollidierte mit dem linksseitigen Bordsteig und daraufhin mit einem entgegenkommenden Mercedes Sprinter eines 51-Jährigen aus Mölln. Anschließend schleuderte der BMW gegen einem dem Sprinter nachfolgenden Pkw Mercedes A-Klasse eines 57-jährigen Ratzeburgers. Der BMW kam schließlich nach rechts von der Fahrbahn ab und im Straßengraben zum Stehen.

Dessen Fahrer versuchte anschließend seine Flucht zu Fuß fortzusetzten. Er konnte aber wenig später von einer Streifenwagenbesatzung vorläufig festgenommen werden. Es handelt sich dabei um einen 23 Jahre alten Mann.

Da er sich durch das Unfallgeschehen Verletzungen zu zog, wurde er anschließend in ein Krankenhaus eingeliefert. Die beiden am Unfall beteiligten Mercedes-Fahrer blieben zum Glück unverletzt.

Im Fahrzeug des 23-jährigen Mannes wurden Gegenstände aufgefunden, die für Diebstahlstaten in Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen genutzt werden können.

In Schwarzenbek, im Fledermausweg, kam es in der Nacht, zwischen 19 Uhr und 4 Uhr, zu einem Diebstahl eines grauen 3er BMW mit Ratzeburger Kennzeichen. Hinweise zum Verbleib des Fahrzeuges konnten bislang nicht erlangt werden. In unmittelbarer Nähe dazu wurde zudem versucht, gegen 4.10 Uhr, einen weißen BMW Gran Tourer zu entwenden.

Aufgrund der örtlichen und zeitlichen Nähe wird ein möglicher Tatzusammenhang überprüft und ist nun Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

Nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft wird der Fahrer nach Durchführung einer erkennungsdienstlichen Behandlung wieder entlassen, da er über einen festen Wohnsitz im EU-Ausland verfügt und kein Haftgrund vorliegt.

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