Foto: hfr
Pin It

Agentur für Arbeit Bad Oldesloe erinnert Unternehmen

(LOZ). Unternehmen aus den Kreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen bis zum 31. März 2026 ihre Beschäftigungsdaten an die Arbeitsagentur melden. Diese empfiehlt, hierfür die kostenlose Software IW-Elan zu nutzen.

Unternehmen mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Die örtlichen Arbeitsagenturen prüfen jetzt diese Beschäftigungspflicht für das Kalenderjahr 2025. Deshalb erinnert die Agentur für Arbeit Bad Oldesloe Arbeitgeber aus den Kreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg mit mindestens 20 Beschäftigten daran, bis spätestens 31. März 2026 ihre Beschäftigungsdaten anzuzeigen. Diese Frist kann nicht verlängert werden.

Die Meldung kann auf elektronischem Wege schnell und unbürokratisch vorgenommen werden. Für die Erstellung und den Versand der Anzeige steht Arbeitgebern die kostenfreie Software IW-Elan auf www.iw-elan.de unter der Rubrik „Software“ zur Verfügung. Die elektronische Anzeige hat Vorteile: Es ist keine Unterschrift und kein postalischer Versand mehr erforderlich.

Anhand der gemeldeten Daten prüft die Agentur für Arbeit, ob Unternehmen ihre Beschäftigungspflicht erfüllt haben. Arbeitgeber, bei denen dies nicht der Fall ist, müssen eine Ausgleichsabgabe an das zuständige Integrationsamt zahlen. Ob und in welcher Höhe eine Zahlungspflicht besteht, lässt sich mit IW-Elan berechnen.

Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden zur Förderung der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen eingesetzt. Darunter zählt etwa die Einrichtung eines Arbeitsplatzes oder die Förderung eines schwerbehinderten Menschen mit einem Eingliederungszuschuss.

Bei Fragen und Informationen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer können sich Unternehmen aus den Kreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg über die kostenfreie Nummer 0800 / 4 5555 20 an den Arbeitgeber-Service wenden.

Unternehmen, die sich über die Einstellung von schwerbehinderten Menschen in ihrem Betrieb informieren möchten, können sich bei der Arbeitsagentur an Iris Iburg wenden. Sie ist unter der Telefonnummer 04531 / 167 108 oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. erreichbar.

Zur Information:

Arbeitgeber, die der Beschäftigungspflicht von schwerbehinderten Menschen nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen.

Diese Abgabe wird nicht pauschal erhoben, sondern ist gestaffelt.

Beschäftigungsquote                                  Höhe der Abgabe je

für Arbeitgeber                                            Monat und unbesetztem Arbeitsplatz

3 Prozent bis unter 5 Prozent                       155,- Euro

2 Prozent bis unter 3 Prozent                       275,- Euro

unter 2 Prozent                                           405,- Euro

Bei fehlender Beschäftigung von schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen (0 Prozent) ist der höchste Betrag von 815 Euro zu entrichten. Diese Regel besteht für Betriebe ab 60 Arbeitnehmern.

Regelungen für kleinere Betriebe

Unternehmen mit weniger als 40 Arbeitsplätzen müssen einen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Sie zahlen 155,- Euro bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigung von weniger als einem schwerbehinderten Menschen und 235,- Euro, wenn sie das ganze Jahr über keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigt hatten.

Unternehmen mit weniger als 60 Arbeitsplätzen im Jahresdurchschnitt müssen zwei Pflichtplätze besetzen. Sie zahlen 155,- Euro bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigung von weniger als zwei schwerbehinderten Menschen, 275,- Euro bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigung von weniger als einem schwerbehinderten Menschen und 465,- Euro, wenn sie das ganze Jahr über keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigen.

Kurznachrichten aus der Region


Gefährliche Schneelast auf den Bäumen - Kreisverwaltung gibt Entwarnung
Die Kreisverwaltung Herzogtum Lauenburg hatte in der vergangenen Woche nach den heftigen Schneefällen zum Jahreswechsel vor dem Betreten der Wälder gewarnt und ein teilweises Betretungsverbot für die Kreiswälder ausgesprochen. Mit Blick auf die aktuelle Witterung konnten Warnung und Verbot am Dienstag, 13. Januar, wieder aufgehoben werden. Tauwetter und Wind haben die Schneelasten von den Baumwipfeln genommen, Mitarbeitende der Kreisforsten haben die Waldwege bereits überwiegend von Hindernissen befreien können. Die Wege können wieder mit der gebotenen Vorsicht auf eigene Gefahr genutzt werden. Brennholzselbstwerber und die gewerbliche Holzabfuhr können die Wege nach Rücksprache mit den zuständigen Revierförstern ebenfalls wieder nutzen.


Beratung des Pflegestützpunktes in Wentorf
Der Pflegestützpunkt im Kreis Herzogtum Lauenburg bietet jeden 2. Donnerstag im Monat im Rathaus, Hauptstraße 16, von 14 bis 16 Uhr, individuell, kostenfrei und unabhängig Beratungen rund um das Thema Pflege und Vorsorge an. Lars Koßyk vom Pflegestützpunkt Im Kreis Herzogtum Lauenburg nimmt sich Zeit für vertrauliche Gespräche, berät zu den bestehenden Angeboten und unterstützt bei der Organisation von Hilfen. Persönliche Beratungen vor Ort sind nur unter telefonischer Terminvereinbarung vorab unter Einhaltung der Hygieneregeln möglich. Der Pflegestützpunkt ist telefonisch erreichbar unter 04152 / 80 57 95 oder per E-Mail unter info@pflegestuetzpunkt-herzogtum-lauenburg.de


Unterstützen Sie mit einer freiwilligen Spende den Journalismus vor Ort, der ohne Konzernvorgaben aus der Region für die Region berichtet. Mit der Spende helfen Sie uns, Sie weiterhin kostenlos mit Nachrichten zu versorgen. Der freiwillige Betrag ist ab einem Euro in ganzen Eurobeträgen frei wählbar. Eine Spendenquittung kann leider nicht ausgestellt werden. Für die Spende ist ein PayPal-Konto notwendig. Vielen Dank! Ihre LOZ-News

Betrag
 EUR
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.