Wentorf (LOZ). Mit dem Beginn der Herbstzeit bittet die Gemeinde Wentorf bei Hamburg alle Bürgerinnen und Bürger, an ihre Räum- und Reinigungspflichten zu denken. Durch herabfallendes Laub, Eicheln und Kastanien kann es auf Gehwegen schnell rutschig werden – eine Gefahr für Fußgängerinnen und Fußgänger, die sich mit etwas Aufmerksamkeit leicht vermeiden lässt.
„Uns ist wichtig, dass alle Wentorferinnen und Wentorfer sicher durch den Herbst kommen“, sagt Bürgermeisterin Kathrin Schöning. „Dazu gehört auch, dass die Anliegerinnen und Anlieger ihrer Verantwortung nachkommen und Gehwege regelmäßig von Laub und Verschmutzungen befreien.“
Nicht alle Wege werden von der Gemeinde gereinigt. Für viele Fuß- und Radwege sowie begehbare Seitenstreifen sind die anliegenden Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer zuständig. Diese Pflicht kann auch Mieterinnen und Mieter treffen, wenn sie laut Mietvertrag oder Hausordnung vom Vermietenden übertragen wurde.
Der genaue Umfang der Reinigungspflicht ist in der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Wentorf bei Hamburg festgelegt. Diese und andere Satzungen der Gemeinde finden Interessierte unter www.wentorf.de/rathaus/ortsrecht.
Das anfallende Laub darf nicht auf die Fahrbahn, um Bäume herum oder auf öffentliche Grünflächen geschoben werden. Stattdessen gibt es mehrere umweltfreundliche Entsorgungsmöglichkeiten:
- Kompostieren auf dem eigenen Grundstück
- Nutzung der Biotonne
- Entsorgung in Laubsäcken
- Abgabe bei der Abfallwirtschaft Südholstein (AWSH)
Die Gemeinde bedankt sich bei allen Wentorferinnen und Wentorfern für ihre Mithilfe und ihr Verantwortungsbewusstsein – damit unsere Wege auch im Herbst sicher und sauber bleiben.
