(LOZ). Zur Verabschiedung von fünf Energiegesetzen im Deutschen Bundestag erklärt die Klimaschutz- und energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Dr. Nina Scheer:
„Als Paket aus fünf Gesetzen ist mit unserem Koalitionspartner Bündnis 90/Die Grünen und mit CDU/CSU eine Einigung zur verlängerten Förderung von Bioenergie und zur Kraft-Wärme-Kopplung gelungen sowie zur besseren Netzintegration von Solarenergie. Es wurde erreicht, für Bioenergie die Ausschreibungsvolumina für 2025 auf 1300 MW zu erhöhen, eine Bagatellgrenze bis 350 kW einzuführen, einen bereits mit der Fraktionseinbringung formulierten Flexibilitätszuschlag von 100 €/KW zu einen sowie eine verlängerte Flexibilisierungsfrist von nun 42 Monaten. In den Verhandlungen hätte ich mir mit der SPD noch eine weitreichendere Stabilisierung der Bioenergie gewünscht, was aber mit Bündnis 90/Die Grünen nicht zu verständigen war. Wenn uns installierte Leistung von Biogasanlagen verloren geht, droht der Ersatz durch fossile Brennstoffe, was mit unseren Energiewende- und Klimaschutzzielen unvereinbar wäre.
Die Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplung-Gesetzes sichert die Weiterentwicklung und die Vollendung vieler Projekte bei dieser effizienten Form der Energiegewinnung ab, die auch für die Entwicklung in der Fernwärmeversorgung von großer Bedeutung ist. Mit Änderungen am Energiewirtschaftsgesetz schaffen wir einen Schritt nach vorne in der systemischen Integration von Solarenergie insbesondere bei sogenannten Solarspitzen. Beim Treibhausgasemissionshandelsgesetz setzen wir notwendige Anpassungen an das EU-Recht um.
Den vor dem Jahreswechsel von CDU/CSU eingebrachten Antrag zu massiven Einschränkungen bei der Windenergie haben wir in Ziel und wesentlichen Inhalten abgelehnt, uns aber zur Einigung des Gesamtpakets auf eine Änderung im Bundesemissionsschutzgesetz verständigt, die lediglich Anträge auf Vorbescheide außerhalb von Windenergiegebieten betrifft und dabei das Repowering unangetastet lässt. Auch hier konnten wir weitergehende Einschnitte für den Windenergieausbau, wie sie von Union, aber auch von Bündnis 90/Die Grünen gefordert wurden, abwenden.
Das überragende öffentliche Interesse für den Windenergieausbau wird nicht angetastet, die Möglichkeiten der Kommunen wird nicht eingeschränkt, die Flächenkulisse wird nicht verringert, eine Untersagungsmöglichkeit für einzelne Vorhaben wird mit den Änderungen nicht geschaffen, selbst wenn die Änderungen nun von CDU/CSU so kommuniziert werden.
Der Vorstoß zu Änderungen zum Ausbau von Windenergie erfolgte nach einem Gerichtsentscheid in NRW, der die dortige Regionalplanung für Windenergie für rechtswidrig befand und woraufhin eine Vielzahl von Anträgen auf Vorbescheide bei den Behörden einging.
Als Schritt in die falsche Richtung und mit den Klimaschutz- und Energiewendezielen nicht vereinbar betrachte ich, dass CDU und Grüne, einen Tag nach Beschlussfassung der bundesseitigen Änderungen durch den federführenden Ausschuss, landesgesetzlich im Nordrhein-Westfälischen Landtag noch ergänzend ein Moratorium für den Windenergieausbau beschlossen.“