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(LOZ). Kunden und Kundinnen, die zu einer persönlichen Beratung in eine der Agenturen für Arbeit in den Kreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg kommen, müssen nicht mehr nachweisen, dass sie genesen, vollständig geimpft oder negativ getestet sind. Die sogenannte „3G-Regelung“ entfällt.