Foto: W. Reichenbächer
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Büchen (LOZ). Durch die vergangenen Stürme kam es auch im Amt Büchen zu erheblichen Gefährdungen durch herabstürzende Äste. Die Feuerwehren der Gemeinden wurden allein in der Zeit vom 17. bis 21. Februar zu rund 65 Einsätzen im Zusammenhang mit Baumschäden alarmiert.

Dies soll zum Anlass genommen werden, darauf hinzuweisen, dass Eigentümer von Grundstücken auf denen Bäume stehen, die über benachbarte und insbesondere öffentliche Flächen ragen, verpflichtet sind, diese in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren und ggf. Pflegemaßnahmen zu veranlassen. Dies kann sowohl die Entfernung von Totholz sein, die Durchführung von Kronenschnitten oder bei Krankheit des Baumes, auch die komplette Abnahme. Vorgaben aus Baumschutzsatzung oder naturschutzrechtlichen Vorschriften müssen dabei beachtet werden.

Bei der Nichtvornahme von Pflegemaßnahmen könnten Schadensersatzforderungen folgen oder es könnten Feuerwehrgebühren geltend gemacht werden, wenn nachgewiesen wird, dass der Grundstückseigentümer seiner Pflicht bewusst nicht nachgekommen ist.

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