Geesthacht (LOZ). Die Stadt Geesthacht sucht zum 1. Januar 2024 für die Amtszeit von fünf Jahren eine Schiedsperson für den Bezirk 1 in Geesthacht. Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt. Die Schiedspersonen führen Schlichtungsverfahren in Straf- und Zivilsachen durch. Die Schiedspersonen werden von dem zuständigen Amtsgericht fachlich betreut. Außerdem werden sie in Seminaren des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. (BDS) geschult.
Die Amtszeit der amtierenden Schiedsperson des Bezirkes 1 endet mit Ablauf des 31. Dezember 2023. Er wird sich erneut zur Wahl stellen. Im Verhinderungsfall einer Schiedsperson vertreten sich die Schiedsleute aus den Bezirken 1 und 2 gegenseitig. Interessierte Personen aus Geesthacht können sich gemäß Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein für das Amt der Schiedsperson bewerben. In das Schiedsamt können nur Personen berufen werden, die durch ihre Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Schiedsamt geeignet sind.
Das Amt kann nicht bekleiden, wer
- die Fähigkeit zu Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt,
- unter Betreuung steht.
In das Amt soll nicht berufen werden, wer
- das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat,
- nicht in Geesthacht wohnt,
- durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Wer Interesse an dieser spannenden Tätigkeit hat, richtet seine Bewerbung bis zum 22. September 2023 unter Angaben des Namens, evtl. Geburtsnamens, Geburtsdatums, Geburtsortes, Beruf, Anschrift, Rufnummer und einer E-Mail-Adresse schriftlich an die Stadt Geesthacht, FD 13, Frau Nele Klaper, Markt 15, 21502 Geesthacht oder per E-Mail an:
Schiedspersonen werden durch die Ratsversammlung gewählt und im Vorwege eingeladen, sich dem Hauptausschuss vorzustellen.