Foto: W. Reichenbächer
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Geesthacht (LOZ). Änderungen für Katzenhalterinnen und -halter: Seit dem 26. Januar 2026 ist Geesthachts Katzenschutzverordnung in Kraft, wobei nicht sämtliche Regelungen der Verordnung sofort umzusetzen sind, sondern teilweise noch eine Übergangsfrist bis zum Inkrafttreten besteht. So treten die Regelungen für Freigängerkatzen erst ab dem 1. Mai 2026 in Kraft.

Entsprechend der getroffenen Regelungen müssen Freigängerkatzen ab dem 1. Mai gechipt sein. Die Kosten für die Kennzeichnung und die Registrierung ihrer Hauskatzen (Felis silvestris catus) tragen die Halterinnen und Halter.

Die Pflichten im Detail:

Wer in Geesthacht eine fortpflanzungsfähige Katze hält (fünf Monate und älter) muss diese dauerhaft kennzeichnen und registrieren lassen - und zwar bevor das Tier unkontrolliert das eigene Grundstück verlässt. „Die Kennzeichnung einer Katze erfolgt in der Regel durch die Implantierung eines Mikrochips durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt oder eine ansonsten dafür legitimierte Stelle. Die Registrierung erfolgt, indem neben den Daten des Mikrochips zumindest ein äußerliches Erkennungsmerkmal des Tieres sowie der Name und die Anschrift der Haltungsperson in ein öffentliches oder privat geführtes Register, das den Behörden zugänglich ist, eingetragen werden (z.B. FINDEFIX, das Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes —www.findefix.com— oder Tasso —www.tasso.net-)“, heißt es in der Verordnung.

Grund für die Verordnung ist die hohe Anzahl der freilebenden Katzen innerhalb des Geesthachter Stadtgebiets. Durch die Pflicht von Halterinnen und Haltern, ihre Freigänger-Hauskatzen zu chippen, soll die Zuordbarkeit der als „Freigängerkatzen“ im Stadtgebiet Geesthacht laufenden Katzen zu einem verantwortlichen Halter bzw. Halterin des jeweiligen Tieres ermöglicht werden. Grundlage der Verordnung ist das Tierschutzgesetz Schleswig-Holsteins.

Die Ratsversammlung der Stadt Geesthacht hat die entsprechende Verordnung in ihrer Sitzung vom 14. November 2025 beschlossen.

Der genaue Wortlaut der Katzenschutzverordnung der Stadt Geesthacht ist auf der Website der Stadt Geesthacht (www.geesthacht.de) nachzulesen. Interessierte finden das Dokument unter dem Punkt „Amtliche Bekanntmachungen“.

Kurznachrichten Geesthacht

 


Verkehrsbehinderungen an der Norderstraße
Verkehrsteilnehmende müssen sich auf Behinderungen an der Geesthachter Norderstraße einstellen. Für Arbeiten an einem Stromanschluss werden in der Zeit vom 15. Dezember bis voraussichtlich 24. Dezember auf Höhe der Hausnummer 10 zeitweise Absperrungen im Bereich des Gehwegs und der Fahrbahn notwendig.


Sprechstunde der Geesthachter Behindertenbeauftragten
Heike Lehmann, Geesthachts Beauftragte für Menschen mit Behinderungen, geht in die Weihnachtsferien. Vom 22. Dezember bis zum 2. Januar finden darum keine Sprechstunden statt. Die nächste Sprechstunde ist dann für Donnerstag, 8. Januar 2026, vorgesehen. Heike Lehmann bietet regelmäßig an jedem 1. Donnerstag im Monat von 15 bis 17 Uhr und an jedem letzten Dienstag im Monat von 11 bis 13 Uhr in den Räumen am Markt 5 bis 7 ihre offene Sprechstunde an. Menschen mit Handicap können sich in dieser Zeit mit Fragen und Anliegen bei ihr melden. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Beratungsräume sind barrierefrei, die Beratung ist kostenfrei. Grundsätzlich ist Heike Lehmann telefonisch unter 0151-252 628 98 sowie per Email unter kontakt@geesthacht-beauftragter.de erreichbar.


Verkehrsbehinderungen in Geesthacht
Verkehrsteilnehmende müssen sich auf Behinderungen an der Berliner Straße in Geesthacht einstellen. Aufgrund von Pflege- und Fällarbeiten an mehreren Bäumen werden in der Zeit vom 15. bis zum 18. Dezember jeweils zwischen 9.30 Uhr und 15 Uhr im Rahmen von Tagesbaustellen temporär der Gehweg und die Fahrbahn gesperrt.


 Alkohol- und Drogenberatung
Die Alkohol- und Drogenberatung teilt mit, dass ab sofort die offenen Sprechstunden wieder stattfinden. Diese finden statt: dienstags von 16 bis 18 Uhr und freitags von 9 bis 11 Uhr, Markt 3 in Geesthacht und montags von 15 bis 17 Uhr, Mühlenweg 17 in Lauenburg. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um eine kurze telefonische Anmeldung unter 04152 / 791 48 gebeten.


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