Geesthacht (LOZ). Neue Möglichkeiten bei der Einrichtung von Tempo 30: Das wird Kommunen durch die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Aussicht gestellt. Der Deutsche Bundesrat hat den neuen Vorschriften am 5. Juli 2024 zugestimmt, Rechtsgültigkeit sollen sie in Kürze erlangen.
„Angekündigt worden sind weitreichende Veränderungen, die unter anderem die Regelung des Radverkehrs und Tempo-30-Zonen betrifft. Wir warten täglich auf eine Mitteilung zum weiteren Vorgehen“, informiert Sabine Erdmann, Leiterin des Fachdienstes Öffentliche Sicherheit des Geesthachter Rathauses, über den Status Quo, der Auswirkungen auf eine geplante Maßnahme hat: Die Verkehrsregelungen am Neuen Krug werden vorerst nicht verändert. „Um den aktuellsten Stand der Rechtslage umsetzen zu können, warten wir ab, bis die Novelle der StVO vorliegt“, erklärt Sabine Erdmann. Erst dann werde entschieden, ob Maßnahmen am Neuen Krug notwendig sind.
Geplant war, dass mit Beginn der Sommerferien (22. Juli 2024) die Verkehrsteilnehmenden am Neuen Krug neu geordnet werden. Der Grund: Im Rahmen der Verkehrsschau, bei der das städtische Straßennetz regelmäßig von Fachleuten aus Stadtverwaltung, Polizei, ADFC und übergeordneter Verkehrsbehörde angeschaut wird, war gefordert worden, im gesamten Neuen Krug die Rechts-vor-Links-Regel umzusetzen, Vorfahrt-gewähren-Schilder an den Einmündungen von Waldstraße und Mittelstraße abzubauen und die Radwege, die bisher an den Schulen und Kindertageseinrichtungen entlangführten, zurückzubauen. Die Ankündigung dieser Veränderungen hat unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen: Teils Verständnis, aber auch Kritik. „Damit unsere Bürgerinnen und Bürger sich über Veränderungen in der Stadt umfangreich informieren können, transportieren wir Neuigkeiten über unterschiedlichste Kanäle – zum Beispiel über Pressemitteilungen, unsere Website und unsere Social-Media-Kanäle. So haben wir es mit den geplanten Maßnahmen am Neuen Krug auch getan. Schon kurz nach der Veröffentlichung kamen die ersten Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern und die nehmen wir sehr ernst“, betont Geesthachts Bürgermeister Olaf Schulze.
Alle Hinweise wurden gesammelt und werden derzeit ausgewertet, um die Gesamtsituation am Neuen Krug nochmals aus allen Blickwinkeln zu betrachten. Fest steht aber bereits: „Der Radweg am Neuen Krug wird erstmal nicht zurückgebaut. Radfahrerinnen und Radfahrer können ihn weiterhin nutzen“, sagt Olaf Schulze. Und Sabine Erdmann ergänzt: „Zudem werden wir sehen, was die Novelle der StVO für neue Ansätze bringt. Die Situation am Neuen Krug werden wir dann anhand der neuesten Regelungen neu bewerten.“
Zur Einordnung: Die Bundesregierung hat angekündigt, dass mit der am 12. Oktober 2023 vom Kabinett beschlossenen Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften insbesondere neue Handlungsspielräume für Länder und Kommunen eröffnet werden sollen. Der Bundesrat stimmte dem am 5. Juli 2024 zu. Lokale Entscheidungsträger erhalten damit mehr Möglichkeiten, um Tempo 30, Bewohnerparken und Sonderfahrspuren anzuordnen oder um Flächen für den Rad- und Fußverkehr bereitzustellen. Die Sicherheit des Verkehrs darf dabei nicht beeinträchtigt werden, die Leichtigkeit des Verkehrs muss berücksichtigt werden – das haben Bundestag und Bundesrat beschlossen.