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Wahlvorschläge ab 11. Dezember einreichen

Mölln (LOZ). Am 11. Februar 2026 wird der Kinder- und Jugendbeirat neu gewählt. Wahlvorschläge können ab dem 11. Dezember bis einschließlich 28. Januar 2026 eingereicht werden.

Wahlberechtigt sind alle jungen Menschen zwischen 12 und 25 Jahren, die mit Hauptwohnsitz in Mölln gemeldet sind oder eine Schule in städtischer Trägerschaft besuchen. Wählbar sind alle, die in diesem Alter mit Hauptwohnsitz in Mölln gemeldet sind. Sollte die Höchstzahl der Mitglieder nicht erreicht werden, können auch Schülerinnen und Schüler gewählt werden, die eine städtische Schule besuchen. Mehr als die Hälfte der Mitglieder müssen ihren Hauptwohnsitz in Mölln haben.

Für die Einreichung der Wahlvorschläge steht online ein Vordruck zur Verfügung. Die Wahlvorschläge können per E-Mail oder postalisch eingereicht werden. Alle wichtigen Informationen zur Wahl, zur Wahlordnung und das entsprechende Formular sind auf der städtischen Webseite unter www.moelln.de sowie in der Mölln-App zu finden.

Die Stadt Mölln ruft alle wahlberechtigten jungen Menschen zur Beteiligung auf und freut sich auf eine engagierte Wahl des neuen Kinder- und Jugendbeirates.

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