So sollte es nicht aussehen. Foto: Katrin Jester
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Mölln (LOZ). Der Winter hat Mölln fest im Griff – mit den angekündigten Schneefällen erinnert der Fachdienst Straßen an die Straßenreinigungssatzung der Stadt:

Anlieger sind verpflichtet, die Gehwege vor ihren Grundstücken von Schnee und Eis zu befreien. Die Stadt übernimmt die Flächenreinigung der Hauptverkehrsstraßen, für die Gehwege sind jedoch die Anlieger zuständig. Dazu gehört das Räumen von Schnee und die Glättebeseitigung mit abstumpfenden Mitteln wie Sand oder Asche. Wochentags muss der Schnee zwischen 7 und 20 Uhr jeweils nach Beendigung des Schneefalls geräumt werden. In der Satzung heißt es dazu:

„In der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.“

In Straßen, in denen die Sommerreinigung nicht durch die Stadt erfolgt, findet auch kein Winterdienst statt. Hier sind die Anlieger zusätzlich verpflichtet, die Fahrbahn jeweils bis zur Hälfte zu räumen. Wichtig: Schnee darf nicht auf die Fahrbahn geschoben werden!

Die genauen Regelungen finden sich in der Straßenreinigungssatzung, die auf der Webseite der Stadt Mölln unter www.moelln.de (unter Aktuelles und Ortsrecht) und in der Mölln-App zu finden ist.

Bei Fragen hilft der Fachdienst Straßen gerne weiter: Frau Voß, Tel. 04542 803-205 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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