(LOZ). Die Unternehmen im Hansebelt benötigen eine gesicherte Energieversorgung und wettbewerbsfähige Preise. Das forderten die Mitglieder der Vollversammlung der IHK zu Lübeck. In ihrer Sitzung unter Leitung von Präses Hagen Goldbeck beschäftigten sich die Unternehmerinnen und Unternehmer mit den Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine und stellten heraus, dass die Versorgungssicherheit mit Energie von zentraler Bedeutung für die Wirtschaft ist.

Rohlfs: „Eine gute Investition in die Zukunftsfähigkeit unseres Mittelstands“

 

Lübeck/Kiel (LOZ). Für die Sicherung und Gewinnung von Fachkräften in Betrieben gibt es ab sofort eine zentrale Anlaufstelle im Land: den Fachkräfteservice Schleswig-Holstein. Für dessen Einrichtung im Haus des Unternehmensverbandes in Rendsburg hat Arbeits-Staatssekretär Dr. Thilo Rohlfs jetzt einen Förderbescheid in Höhe von rund 363.000 Euro an die Trägerkooperation des Bildungswerks der Wirtschaft für Hamburg und Schleswig-Holstein e.V. und den Verein „Arbeit und Leben Schleswig-Holstein“ übergeben. Gleichzeitig erhalten die IHK zu Lübeck und die Handwerkskammer Lübeck zur Verlängerung ihrer Fachkräfteberatungen um ein Jahr zusammen rund 180.000 Euro.

 

(LOZ). Geschäftsideen verwirklichen, Verantwortung übernehmen, Chef sein – das klingt attraktiv. Die Unternehmer von morgen sollten ihr Vorhaben sorgfältig vorbereiten und vorausschauend planen. Unterstützung erhalten sie dabei von der Handwerkskammer Lübeck und der IHK zu Lübeck, die gemeinsame Beratungsleistungen für Gründer und Nachfolger anbieten.

Unternehmen müssen bis zum 31. März 2022 ihre Daten an die Arbeitsagentur melden

 

(LOZ). Unternehmen mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Die örtlichen Arbeitsagenturen prüfen jetzt diese Beschäftigungspflicht für das Kalenderjahr 2021. Deshalb erinnert die Agentur für Arbeit Bad Oldesloe Arbeitgeber mit mindestens 20 Beschäftigten aus den Kreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg daran, bis spätestens 31. März ihre Beschäftigungsdaten anzuzeigen. Diese Frist kann nicht verlängert werden.

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