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Boizenburg/zarrentin (LOZ). Das Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe lädt in der letzten Februarwoche jeweils um 19 Uhr zur Multivisionsshow und Lesung "Am Feuer im Wald - Ein Leben mitten im grünen Nirgendwo" ein: Am Montag, 24. Februar, in den Medienraum EinFlussReich nach Boizenburg und am Donnerstag, 27. Februar, ins Zarrentiner Pahlhuus.
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Mölln (LOZ). Klaus Günther (Husum) stellt in seinem Vortrag am Donnerstag, 13. Februar, um 19.30 Uhr im Möllner Sitz der Stiftung Herzogtum Lauenburg (Hauptstraße 150) die Vogelwelt des Schleswig-Holsteinischen Nationalparks Wattenmeer vor. Der Eintritt ist frei.
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Mölln (LOZ). Die Biologin Dr. Katrin Romahn (Kiel) beleuchtet in ihrem Vortrag am Dienstag, 21. Januar, um 19.30 Uhr im Sitz der Stiftung Herzogtum Lauenburg (Hauptstraße 150, Mölln) Möglichkeiten einer ökosystemverträglichen Waldnutzung und diskutiert die Frage: „Welchen Wald wollen wir?“ Der Eintritt ist frei.
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Boizenburg (LOZ). Mit der ersten Rangerwanderung in den Boizenburger Vierwald startet am Sonntag, 5. Januar, das Veranstaltungsprogramm „Natur & Kultur erleben“ des UNESCO-Biosphärenreservates Flusslandschaft Elbe Mecklenburg-Vorpommern ins neue Jahr.
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Berlin (LOZ). Angesichts des heute vorgestellten nationalen Vogelschutzberichts mahnt der NABU deutlich stärkere Anstrengungen für den Vogelschutz in Deutschland an, insbesondere für Vögel der Agrarlandschaft.
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Mölln (LOZ). Prof. Dr. Hans-Jörg Jacobsen (Braunschweig) führt in seinem Vortrag am Dienstag, 26. November, um 19.30 Uhr im Sitz der Stiftung Herzogtum Lauenburg, Hauptstraße 150, Mölln, durch die Entwicklung der Pflanzenzüchtung von der Auslesezüchtung bis zur Gentechnik. Dabei versucht er auch, die Auswirkungen zu bewerten. Der Eintritt ist frei.
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Rotenhusen (LOZ). Am Sonntag, 1. September, um 10 Uhr lädt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) unter Führung von Dr. Heinz Klöser zur Radwanderung in das Wakenitztal ein.
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Kiel (LOZ). Das Land Schleswig-Holstein hat eine Überarbeitung der Kormoranverordnung beschlossen, die am 15. August in Kraft getreten ist. Die Verordnung beinhaltet Regeln zu Vergrämungsabschüssen und benennt Schutzgebiete, in denen der Abschuss von Kormoranen verboten ist.