Mehr Transparenz bei Online-Shopping und Online-Verträgen

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(LOZ). Alle Internetseiten, auf denen Verbraucherinnen und Verbraucher Waren kaufen oder Verträge abschließen können, müssen ab 28. Mai 2022 zusätzliche Informationen bereitstellen. Die Umsetzung einer europäischen Richtlinie in deutsches Recht schafft mehr Klarheit bei Geschäften im Internet.

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Verkaufsplattformen wie Amazon oder Ebay, auf denen Interessierte Verträge mit Dritten schließen können, müssen künftig angeben, ob ein Unternehmen oder eine Privatperson etwas verkauft. „Wird ein Vertrag privat geschlossen, gibt es kein Widerrufsrecht und im Regelfall keine Gewährleistung“, sagt Kerstin Heidt von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH). Buchungs- und Vergleichsportale wie Check24 oder Idealo müssen darlegen, ob sie bestimmte Aufgaben für die auf ihren Portalen gelisteten Anbieter übernehmen. „So soll klar werden, wer bei Problemen und Fragen der richtige Ansprechpartner ist“, erläutert die Juristin.

Wie kommen Angebot und Preis zustande?

Alle Online-Shops und Online-Marktplätze sind verpflichtet anzugeben, wenn Preise unter Verwendung personenbezogener Daten oder Merkmale durch einen Algorithmus personalisiert werden. Vergleichsportale müssen zukünftig kenntlich machen, welche Unternehmen sie in ihr Ranking einbeziehen. „Oft bilden die Angebotsübersichten nicht den gesamten Markt ab. Doch vielen Menschen ist das nicht bewusst“, so Kerstin Heidt. Daher sollen die Portale fortan eine Liste der Anbieter, die in den Vergleich einbezogen wurden, zur Verfügung stellen. „Das allein hilft aber nicht wirklich weiter“ kritisiert die Verbraucherschützerin. „Man muss wissen, welche weiteren wichtigen Anbieter es am Markt gibt, um auch deren Produkte bei der Suche berücksichtigen zu können.“

Information zur Angebotsauswahl in Vergleichsportalen

Neben der Anbieterübersicht ist das Zustandekommen der Ergebnisliste zu erläutern. Zudem sollen Verbraucher erfahren, welche Hauptparameter bei der Erstellung berücksichtigt werden und wie stark diese auf das Gesamtergebnis Einfluss nehmen. Das können etwa die Anzahl der Aufrufe, die Bewertung eines Produkts oder dessen Anbieter, die Anzahl der Verkäufe oder die Beliebtheit einer Dienstleistung sowie Provisionen und Entgelte sein. Plattformen, auf denen Tickets weiterverkauft werden, müssen den ursprünglichen Ticketpreis zusätzlich zum verlangten Preis angeben. „Immer wieder melden sich Menschen bei uns, denen Eintrittskarten für Veranstaltungen zu überteuerten Preisen verkauft wurden. Solche Fantasiepreise soll man jetzt zumindest sofort erkennen können“, so Kerstin Heidt.

Wie wird ein Angebot bewertet?

Kundenrezensionen sind für viele Menschen eine wichtige Informationsquelle beim Einkauf im Netz, doch oft sind die Erfahrungsberichte manipuliert oder gefälscht. Hier bringen die neuen Transparenzpflichten leider zu wenig Fortschritt. Die Anbieter werden nicht verpflichtet, Maßnahmen zur Bekämpfung von Fake-Bewertungen einzuführen. Dies wäre aber zum Schutz der Verbraucher wünschenswert. Ausgenommen von den neuen Informationspflichten für den Online-Handel sind Verträge über Finanzdienstleistungen wie etwa Kredite, Versicherungen und die Altersversorgung von Einzelpersonen.

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