Büchen (LOZ). Die Gemeinde und das Amt Büchen bitten die Bürgerinnen und Bürger, für die jährliche Berechnung des Wasserverbrauchs, den Stand der Wasserzähler bis zum 15. Dezember zu melden.
Anfang November erhalten Eigentümer für jeden Wasserzähler eine Ablesekarte. Alle Informationen zur Ablesung finden sie auf der Karte. Sie können die Zählerstände auf der Ablesekarte eintragen und an die Amtsverwaltung zurücksenden oder den Zählerstand auch online übermitteln. „Wir bitten um Rückmeldung bis zum 15. Dezember 2025. Aufgrund der gemeldeten Zählerstände erfolgt eine automatische Hochrechnung zum 31. Dezember 2025“, so Morten Dust.
Sollte bis zum genannten Termin kein Zählerstand vorliegen, wird die Abrechnung gemäß den gesetzlichen Vorschriften durch Schätzung des Verbrauchs erstellt.
Hinweis: Gemäß Satzung sind Kunden die Hauseigentümer. Mieter einer Immobilie erhalten von der Gemeinde keine Ableseaufforderung. Sie sollten sich ggf. an ihren Vermieter wenden.
