Hinterbliebene können bei Rentenversicherung Vorschuss beantragen

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(LOZ). Witwen und Witwer können von der gesetzlichen Rentenversicherung eine rasche finanzielle Unterstützung erhalten, wenn der Ehepartner vor dem Tod schon eine Rente bezogen hat:

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Innerhalb von 30 Tagen nach dem Sterbedatum können die hinterbliebenen Ehepartner bei dem Rentenservice der Deutschen Post einen Vorschuss auf ihre Witwen- oder Witwerrente beantragen. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Nord in Lübeck hin.

Dabei wird die bisherige Rentenzahlung der oder des Verstorbenen für die nächsten drei Monate als Überbrückungshilfe im Voraus in einer Summe an die Witwe oder den Witwer ausgezahlt. Wichtig zu beachten: Neben dem Antrag auf Vorschusszahlung müssen Betroffene auch einen formellen Antrag auf eine Hinterbliebenenrente beim zuständigen Rentenversicherer stellen. Bei der späteren Berechnung der Rente wird der ausgezahlte Vorschuss angerechnet.

Kurznachrichten aus der Region


Grundsteuerbescheide Amt Breitenfelde
Bei der elektronischen Übernahme der aktuellen Grundsteuermessbescheide in die Grundsteuerberechnungen ab 1. Januar 2025 ist es in Einzelfällen aus technischen Gründen zur Erstellung von fehlerhaften Grundsteuerbescheiden 2025 gekommen. Gemeinsam mit dem Softwareanbieter wird aktuell an der Problembehebung gearbeitet. Sobald sich neue Erkenntnisse ergeben, wird die Amtsverwaltung über die bekannten Medien und die Homepage www.amt-breitenfelde.de entsprechend informieren.


Sprechstunde der Kreisbehindertenbeauftragten
Die Januar-Sprechstunde der Kreisbehindertenbeauftragten Kirsten Vidal in Wentorf bei Hamburg entfällt. Die nächsten Sprechstunden finden an folgenden Terminen statt:
Montag, 3. Februar, von 12 bis 16 Uhr im Raum 176 des Kreishauses, Barlachstraße 2, in Ratzeburg. Dort ist sie auch unter der Nummer 04541 / 888-493 telefonisch erreichbar.
Donnerstag, 27. Februar, von 14 bis 15.30 Uhr im Rathaus in Wentorf bei Hamburg, Hauptstraße 16.


Beratung des Pflegestützpunktes in Wentorf
Der Pflegestützpunkt im Kreis Herzogtum Lauenburg bietet jeden 2. Donnerstag im Monat im Rathaus, Hauptstraße 16, von 14 bis 16 Uhr, individuell, kostenfrei und unabhängig Beratungen rund um das Thema Pflege und Vorsorge an. Lars Koßyk vom Pflegestützpunkt Im Kreis Herzogtum Lauenburg nimmt sich Zeit für vertrauliche Gespräche, berät zu den bestehenden Angeboten und unterstützt bei der Organisation von Hilfen. Persönliche Beratungen vor Ort sind nur unter telefonischer Terminvereinbarung vorab unter Einhaltung der Hygieneregeln möglich. Der Pflegestützpunkt ist telefonisch erreichbar unter 04152 / 80 57 95 oder per E-Mail unter info@pflegestuetzpunkt-herzogtum-lauenburg.de


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