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Ratzeburg (LOZ). Am Dienstag, 26. März, begannen die ersten Arbeiten für die anstehende Sanierung und Erweiterung des Kreishaues in Ratzeburg. Der benachbarte Wohnblock aus den 50er Jahren, an dessen Stelle im kommenden Jahr der Erweiterungsbau des Kreishauses entstehen soll, wird in den kommenden Tagen durch das Abbruchunternehmen Grabowski aus Lübeck abgerissen.

Wenn die Arbeiten zügig und problemlos vorangehen, wird der aus zehn Wohneinheiten bestehende Wohnblock voraussichtlich bereits am Donnerstag, 28. März, beseitigt sein. Bereits Ende der 70er-Jahre, als das heutige Kreishaus gebaut wurde, hatte der Kreis Herzogtum Lauenburg das Grundstück samt Wohngebäude erworben, um in Zukunft über potentielle Erweiterungsflächen auf der Ratzeburger Stadtinsel zu verfügen. Aus heutiger Sicht eine Entscheidung mit Weitblick: Durch steigende Einwohnerzahlen und zusätzliche Aufgaben ist der Personalbedarf der Kreisverwaltung seit der Fertigstellung des Kreishauses erheblich angestiegen. Der Platz im Hauptgebäude reicht schon lange nicht mehr, so dass sich viele Dienststellen mittlerweile in angemieteten Immobilien auf der Inselstadt verteilen. Nach Fertigstellung des Erweiterungsbaus sollen diese Außenstellen möglichst aufgegeben werden können. Die energetische Sanierung des Bestandsgebäudes wird zudem dazu beitragen, den Energiebedarf der Kreisverwaltung erheblich zu senken.

Kurznachrichten Ratzeburg


Befahren des Ratzeburger Küchensees am Himmelfahrtswochenende nur eingeschränkt möglich
Die Internationale 66. Ratzeburger Ruderregatta des Ratzeburger Ruderclubs  findet in diesem Jahr am Wochenende nach Christi Himmelfahrt am 31. Mai und 1. Juni statt. Zur Sicherung eines reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung ist das Befahren des Küchensees mit Wasserfahrzeugen bzw. Wassersportgeräten jeder Art während der Dauer der Veranstaltung nicht gestattet. Ausgenommen hiervon sind lediglich die Boote der Rettungsorganisationen und des Veranstalters. Das Baden an den Badestellen „Farchauer Liegewiese“ und „Aqua Siwa“ ist für die Dauer der Regatta ausnahmsweise ebenfalls nicht gestattet.


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