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Geesthacht (LOZ). Besteht die Möglichkeit, dass die Stadt Geesthacht gegen die geplante Angebotsreduzierung am Geesthachter Krankenhaus klagt? Mit dieser Frage beschäftigte sich am Donnerstagabend (15. Januar) der städtische Hauptausschuss.

Grundlage der Diskussion war ein Antrag der Fraktion Bürger für Geesthacht (BfG) auf „Erlass einer einstweiligen Regelanordnung gemäß §123VwGo“. Darin heißt es wörtlich: „Hiermit beantraget die Wählergemeinschaft Bürger für Geesthacht (BfG) die juristische Prüfung einer Klagemöglichkeit gegen das Land Schleswig-Holstein zur Sicherstellung der Gesundheitsvorsorge im Bereich der Notfallmedizin und stationären Grundversorgung im Südkreis.“

Geesthachts Erste Stadträtin Melanie Grimm-Meyer verdeutlichte im Ausschuss, dass die Stadt Geesthacht keine Klagemöglichkeit gegen das Land habe – diese Einschätzung ist auch von einem Fachanwalt für Medizinrecht mit Spezialgebiet Krankenhaus und Gesundheitsrecht so bestätigt worden. „Den Sicherstellungsauftrag hinsichtlich der Krankenhausversorgung haben das Land Schleswig-Holstein und der Kreis Herzogtum Lauenburg. Dies ergibt sich aus § 3 Landeskrankenhausgesetz. Diese Pflicht wird aber leider nicht durch einen einklagbaren Anspruch der Stadt Geesthacht auf Erhalt bestimmter Leistungen am Standort Geesthacht flankiert“, ordnete sie ein. "Uns fehlt der einklagbare Anspruch.“

Angesichts dieser Erklärungen zog die BfG im Hauptausschuss ihren Antrag zurück.

Kurznachrichten Geesthacht

 


Verkehrsbehinderungen an der Norderstraße
Verkehrsteilnehmende müssen sich auf Behinderungen an der Geesthachter Norderstraße einstellen. Für Arbeiten an einem Stromanschluss werden in der Zeit vom 15. Dezember bis voraussichtlich 24. Dezember auf Höhe der Hausnummer 10 zeitweise Absperrungen im Bereich des Gehwegs und der Fahrbahn notwendig.


Sprechstunde der Geesthachter Behindertenbeauftragten
Heike Lehmann, Geesthachts Beauftragte für Menschen mit Behinderungen, geht in die Weihnachtsferien. Vom 22. Dezember bis zum 2. Januar finden darum keine Sprechstunden statt. Die nächste Sprechstunde ist dann für Donnerstag, 8. Januar 2026, vorgesehen. Heike Lehmann bietet regelmäßig an jedem 1. Donnerstag im Monat von 15 bis 17 Uhr und an jedem letzten Dienstag im Monat von 11 bis 13 Uhr in den Räumen am Markt 5 bis 7 ihre offene Sprechstunde an. Menschen mit Handicap können sich in dieser Zeit mit Fragen und Anliegen bei ihr melden. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Beratungsräume sind barrierefrei, die Beratung ist kostenfrei. Grundsätzlich ist Heike Lehmann telefonisch unter 0151-252 628 98 sowie per Email unter kontakt@geesthacht-beauftragter.de erreichbar.


Verkehrsbehinderungen in Geesthacht
Verkehrsteilnehmende müssen sich auf Behinderungen an der Berliner Straße in Geesthacht einstellen. Aufgrund von Pflege- und Fällarbeiten an mehreren Bäumen werden in der Zeit vom 15. bis zum 18. Dezember jeweils zwischen 9.30 Uhr und 15 Uhr im Rahmen von Tagesbaustellen temporär der Gehweg und die Fahrbahn gesperrt.


 Alkohol- und Drogenberatung
Die Alkohol- und Drogenberatung teilt mit, dass ab sofort die offenen Sprechstunden wieder stattfinden. Diese finden statt: dienstags von 16 bis 18 Uhr und freitags von 9 bis 11 Uhr, Markt 3 in Geesthacht und montags von 15 bis 17 Uhr, Mühlenweg 17 in Lauenburg. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um eine kurze telefonische Anmeldung unter 04152 / 791 48 gebeten.


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