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Einsatzhundertschaft aus Ratzeburg unterstützt im 870 Kilometer entfernten Weil am Rhein

 

Ratzeburg (LOZ). Vom 12. Dezember bis zum 21.Dezember unterstützte eine Einsatzhundertschaft der Bundespolizeiabteilung Ratzeburg die Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein im Südwesten der Republik.

Über 870 km trennen die beiden Standorte voneinander. Seit Sommer 2022 wurden im Bereich Weil am Rhein eine hohe Anzahl von unerlaubten Einreisen von visumspflichtigen Drittstaatsangehörigen festgestellt. Im letzten Monat waren es über 2.000.

Die Ratzeburger Bundespolizisten wurden in Weil am Rhein zur verstärkten Binnengrenzfahndung an der deutschschweizerischen Grenze eingesetzt. Neben Kontrollen an den Grenzübergängen in Weil am Rhein und Rheinfelden, bildete Kontrollen in fahrenden Zügen den Schwerpunkt der Einsatzmaßnahmen. In diesem Bereich eine Besonderheit, da die Kontrollen aufgrund von bilateralen Abkommen, im fahrenden Zug zwischen den Bahnhöfen Basel SBB und Basel Badischer Bahnhof und somit auf dem Staatsgebiet der Schweiz erfolgten.

Nach Abschluss des Einsatzes ziehen die Ratzeburger Einsatzkräfte eine positive Bilanz und freuten sich, die Weihnachtstage in der Heimat verbringen zu dürfen.

Mit im Einsatz waren 15 Polizeimeisteranwärter und Polizeimeisteranwärterinnen aus dem 2. Dienstjahr, die aktuell ihr Praktikum in Ratzeburg absolvieren.

Kurznachrichten Ratzeburg


Befahren des Ratzeburger Küchensees am Himmelfahrtswochenende nur eingeschränkt möglich
Die Internationale 66. Ratzeburger Ruderregatta des Ratzeburger Ruderclubs  findet in diesem Jahr am Wochenende nach Christi Himmelfahrt am 31. Mai und 1. Juni statt. Zur Sicherung eines reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung ist das Befahren des Küchensees mit Wasserfahrzeugen bzw. Wassersportgeräten jeder Art während der Dauer der Veranstaltung nicht gestattet. Ausgenommen hiervon sind lediglich die Boote der Rettungsorganisationen und des Veranstalters. Das Baden an den Badestellen „Farchauer Liegewiese“ und „Aqua Siwa“ ist für die Dauer der Regatta ausnahmsweise ebenfalls nicht gestattet.


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