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Ratzeburg (LOZ). Bald beginnt der Verkauf von Böllern, Raketen und Feuerwerksbatterien. Wer sich also mit lauter und bunter Pyrotechnik eindecken möchte, sollte sich erst einmal umschauen, ob Feuerwerkskörper im eigenen Umfeld überhaupt gezündet werden dürfen.

So ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie Reetdach- und Fachwerkhäusern auch am 31. Dezember und 1. Januar. verboten. Zudem ist beim Abbrennen von Böllern und Bodenfeuerwerk rund um Grundstücke von Reetdach- und Fachwerkhäusern ein Sicherheitsabstand von mindestens 50 Metern einzuhalten. Für Raketen ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 200 Metern (Luftlinie) zu wahren. Steht die Windrichtung ungünstig zum Objekt, ist der Abstand entsprechend deutlich zu vergrößern. Die Stadt Ratzeburg rät entsprechend, sich immer mit der Umgebung vertraut zu machen, bevor das neue Jahr mit Böllern, Raketen und Feuerwerksbatterien begrüßt wird.

Diese Verbote beziehungsweise Einschränkungen haben nichts mit Spielverderberei zu tun. Sie dienen der Sicherheit aller und sollen Unfälle vermeiden helfen. Dazu gehört auch die persönliche Sicherheit. Der sachgerechte und vorsichtige Umgang mit Feuerwerkskörpern ist unbedingt zu beachten, damit keine Verletzungen die Feierlichkeiten trüben und die ohnehin schon stark belasteten Krankenhäuser vor zusätzliche Probleme stellen.

Zu beachten ist überdies, dass in der restlichen Zeit des Jahres, also vom 2. Januar bis zum 30. Dezember ein generelles Verbot zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern besteht. "Wenn alle diese Hinweise berücksichtigen, werden wir sicherlich einen schönen und unbeschwerten Jahreswechsel erleben", so Bürgermeister Eckhard Graf.

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