Das Ordnungsamt Büchen informiert: Vorsicht im Umgang mit Feuerwerkskörpern

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Büchen (LOZ). Langsam neigt sich das Jahr 2023 dem Ende entgegen. Auch in diesem Jahr wird das alte Jahr allerorts wieder mit einem großen Feuerwerk verabschiedet und das neue empfangen. Durch den leichtfertigen Umgang oder eine falsche Gefahreneinschätzung beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern ereignen sich jedoch jedes Jahr nicht nur zahlreiche Brände mit erheblichen Sachschäden, sondern oftmals auch schwere Verletzungen und Gesundheitsschäden mit schweren und langfristigen Folgen.

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Für den Umgang mit Feuerwerkkörpern möchten die Feuerwehr, die Polizei und das Ordnungsamt Büchen folgende Sicherheitshinweise zum Umgang mit Feuerwerkskörpern geben:

- Anordnungen des Ordnungsamtes sind zu beachten.
- Achten Sie beim Kauf von pyrotechnischen Artikeln auf die Gefahrenklassen.
- Feuerwerkskörper werden, gemessen am Grad ihrer Gefährlichkeit, in vier Klassen eingeteilt:

  1. I. Feuerwerksspielwaren Aufdruck BAM- P I.
    KL. II. Kleinfeuerwerk Aufdruck BAM- P II.
    KL. III Mittelfeuerwerk Aufdruck BAM- P III.
    KL. IV Großfeuerwerk

Feuerwerkskörper der Kategorie II dürfen erst an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II ist nur in der Zeit vom 31. Dezember bis zum 1. Januar und ausschließlich für Personen ab 18 Jahren erlaubt. Feuerwerk gehört nicht in Kinderhände.

Feuerwerkskörper der Klassen III und IV dürfen ohne besondere behördliche Erlaubnis weder verkauft noch abgebrannt werden.

  • Lesen Sie in jedem Falle die Gebrauchsanweisung der verschiedenen Feuerwerkskörper durch. Auch bei Feuerwerksartikeln der Klasse I (Tischfeuerwerk) ist es wichtig zu wissen, ob ein Abbrennen in der Wohnung ausdrücklich erlaubt ist.
  • Bedenken Sie, dass die Mehrzahl von Feuerwerkskörpern nur im Freien angezündet werden darf. Das Zünden in Wohnräumen, Treppenräumen, an geöffneten Fenstern, auf Balkonen etc. ist eine häufige Brandursache.
  • Die Verwendung von Signalmunition und Seenotrettungsraketen sowie das Abschießen von Munition aus Schusswaffen jeder Art als Silvesterknallerei stellt eine erhebliche Gefahr für Leben und Gesundheit dar und ist verboten.
  • Es sollten nur von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) geprüfte und zugelassene pyrotechnische Gegenstände gekauft und gezündet werden. Basteln Sie niemals Feuerwerkskörper selbst. Verändern Sie die im Handel erhältlichen Artikel nicht. Auch beim gleichzeitigen Abbrennen mehrerer Knallkörper oder der Herstellung einer zusätzlichen Verdichtung in einem entsprechenden Behälter drohen unvorhersehbare Gefahren.
  • Das nachträgliche Zusammenbauen einzelner Feuerwerksbatterien mit Lunten ist gefährlich!
  • Feuerwerkskörper sind nur im Freien zu zünden. Dabei ist ein Mindestabstand von 200 m von Häusern mit Weichbedachung (Reetdachhäuser) oder Anlagen und Bauten, die besonders brandempfindlich sind, zu halten.
  • Nicht gezündete Feuerwerkskörper („Blindgänger“) nie erneut zünden!
  • Nach dem Sprengstoffgesetz und der Sprengstoffverordnung ist es verboten, Feuerwerkskörper in der unmittelbaren Nähe von zum Beispiel Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen abzubrennen.
  • Gezündete Feuerwerkskörper nicht in die Nähe von Mensch und Tier werfen.
  • Beim Verlassen der Wohnung sämtliche Fenster (auch Dachfenster) und Türen schließen, damit verirrte Feuerwerkskörper nicht in die Räume fliegen können.
  • Starten Sie Raketen nie aus der Hand, sondern aus auf dem Boden stehenden Flaschen. Die Rakete muss so aufgestellt werden, dass sie nach dem Abschuss ungehindert aufsteigen kann. Beschädigte Stockraketen dürfen nicht gezündet werden, da deren Flugbahn unberechenbar sind. Niemals einen Versager erneut anzünden!
  • Bei starkem Wind sollte auf das Zünden von Raketen verzichtet werden.
  • Vorräte von Feuerwerksartikeln sollten in festen verschließbaren Taschen, auf keinen Fall in Körpernähe aufbewahrt werden. Nach Entnahme eines Feuerwerkskörpers Vorräte wieder abdecken.
  • Für den Notfall ein geeignetes Löschmittel bereithalten (Feuerlöscher oder Eimer mit Wasser).

Jedes Jahr wieder kommt es bereits in der Vorweihnachtszeit zu erheblichen Verletzungen und Sachbeschädigungen durch das Abbrennen von für den deutschen Markt nicht zugelassener Pyrotechnik. Diese sogenannten „Polenböller“ sind nicht durch die BAM geprüft und zugelassen! Da die Inhaltsstoffe nicht bekannt sind und daher die Wirkungsweise nicht einschätzbar ist, bestehen für den Nutzer und sein Umfeld ein hohes Verletzungsrisiko. Achten Sie daher bitte beim Kauf von Feuerwerkskörpern unbedingt auf das Zulassungszeichen BAM.

Silvesterfeuerwerke stellen eine große Umweltbelastung dar. Neben der Entstehung von Feinstaub (gesundheitsschädigend) und Unmengen von Müll, der teilweise in der Natur zurückbleibt, bedeute die Explosionen von Feuerwerksköpern eine erhebliche Belastung für die Tierwelt.

Seien Sie sich als Benutzer von Silvesterfeuerwerk Ihrer Verantwortung und der Gefahren bewusst und handeln Sie entsprechend, so steht Ihrem fröhlichen und ausgelassenen Jahreswechsel nichts im Weg.

Kurznachrichten Büchen


Western- und Oldtimertreff
Am Sonnabend, 4. Mai, findet in Fitzen der Western- und Oldtimertreff statt. Der Eintritt beträgt 5 Euro. Weitere Infos unter https://fullpullfitzen.de/


Kinderflohmarkt in Witzeeze
Der Ausschuss für Kinder, Jugend & Sport der Gemeinde Witzeeze veranstaltet auch in diesem Frühjahr wieder einen Kinderflohmarkt. Am Sonntag, 28. April, haben Interessierte die Möglichkeit im regionalen Kulturzentrum von Witzeeze in der Dorfstraße 16 zwischen guterhaltender Kinderkleidung aller Größen, Spielsachen, Kinderfilmen, und vielem mehr zu stöbern. Bei einer Tasse Kaffee, Tee oder anderen Getränken können Besucher von 14 bis 17 Uhr mit ihren Kindern einen schönen Nachmittag verbringen.


Frauenflohmarkt in Witzeeze
Am Sonntag, 21. April, ist es wieder soweit, ab 14 Uhr findet der Flohmarkt von Frauen für Frauen statt. Von 14 bis 17 Uhr können an den Ständen gut erhaltene, gebrauchte Bekleidung jeglicher Art „rund um die Frau“ erstanden werden. Dazu gehören auch Handtaschen, Schuhe, Schals und Schmuck. Der Frauenflohmarkt findet im regionalen Kulturzentrum in der Dorfstraße 16 in Witzeeze statt. Der Kultur- und Sozialausschuss der Gemeinde Witzeeze freut sich über viele Besucherinnen und nette Gespräche bei einer Tasse Kaffee und einem Stück Torte.


Qigong-Anfängerkursus in Büchen
Qigong ist eine alte, aber wirkungsvolle Methode, um bis ins hohe Alter gesund zu bleiben. Seit Jahrtausenden wird Qigong vor allem in Asien durch alle Altersschichten praktiziert. Die langsamen und teilweise meditativen Bewegungen erfordern keine besondere Fitness und sind leicht zu erlernen. Es gibt zahlreiche Studien über die positive Wirkung für Geist und Körper. In acht Terminen findet ab dem 22. April immer montags von 18 bis 19 Uhr im M4 (Auf der Heide 2a) ein Qigong Anfängerkursus statt. Dort stehen die 8 Brokate im Mittelpunkt. Mitzubringen sind bequeme und nicht einengende Kleidung sowie etwas zu trinken.
Anmeldung und weitere Infos auch unter www.qigong-spirit.de


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