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Geesthacht (LOZ). Alljährlich besteht durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern die Gefahr, dass Menschen verletzt und Brände verursacht werden. Immer wieder werden in dichtbesiedelten Wohngegenden, Hauseingängen und Briefkästen Knallkörper abgebrannt. Insbesondere für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger, spielende Kinder sowie andere Unbeteiligte können aus einer missbräuchlichen Verwendung von Feuerwerkskörpern die Gefahren von Verletzungen bzw. zumindest Schrecksituationen entstehen. Aus Anlass des bevorstehenden Jahreswechsels weist die Stadt Geesthacht daher auf die gesetzlichen Bestimmungen über den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern hin:

  1. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 (eine CE-Kennzeichnung und die Angabe einer zusätzlichen Registrierungsnummer der Prüfstelle, welche die EU-Baumusterprüfung durchgeführt hat, muss auf jedem Feuerwerkskörper vorhanden sein) ist ausschließlich am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. In Geesthacht mit seinen Ortsteilen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung auf den Zeitraum zwischen 17 Uhr und 1 Uhr begrenzt. Hierzu wurde durch die Stadt Geesthacht eine entsprechende Anordnung erlassen, welche amtlich bekannt gemacht wurde.
  2. Das Überlassen, insbesondere der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2, an Personen unter 18 Jahre ist verboten.
  3. Das Verbot umfasst auch das Überlassen pyrotechnischer Gegenstände, z.B. von Eltern an die Kinder oder von älteren an jüngere Geschwister.
  4. Der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 ist nur vom 29.12.2022 bis zum 31.12.2022 erlaubt.
  5. Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen Feuerwerkskörper der  Kategorie F2 nicht abbrennen.
  6. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden (hierunter fallen insbesondere auch Reet- und Fachwerkhäuser) oder Anlagen ist verboten.

Neben der unter Nr. 1 erwähnten zeitlichen Befristung zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen gelten gemäß der Anordnung der Stadt Geesthacht einzuhaltende Sicherheitsabstände bzw. Abbrennverbote:

Feuerwerksraketen und so genannte „Römische Lichter“ sowie damit vergleichbar wirkende Feuerwerkskörper (Feuerwerkskörper der Kategorie F2) dürfen in einem Umkreis von 180 Metern um Reet- und Fachwerkhäuser wegen der besonderen Brandgefährdung nicht abgebrannt/ verwendet werden. Kanonenschläge, Knallfrösche und sonstige Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen nur in einem Abstand von mindestens 50 Metern zu Reet- und

Fachwerkhäusern abgebrannt werden.

Die Grundstücke
      Bohnenstraße 2 (Geesthacht)
      Steinstraße 53-55 (Geesthacht)
      Buntenskamp 4 (Geesthacht)
      Elbstraße 7 (Geesthacht-auf dem Gelände „Hotel zur Post“)
      Grüner Jäger 4 („Forsthaus Grüner Jäger“/ B 5)
      Strandweg 23 (Geesthacht-Ortsteil Grünhof-Tesperhude)
sind mit Reetdach- bzw. Fachwerkhäusern bebaut.

Die Stadt Geesthacht bittet ausdrücklich um Beachtung und Einhaltung dieser Bestimmungen, insbesondere auch in Bezug auf die Einhaltung der vorgenannten Sicherheitsabstände zu dem vorhandenen Reetdachhaus im Bereich der Bohnenstraße 2, direkt angrenzend an die Fußgängerzone Bergedorfer Straße. Die Nichteinhaltung der erforderlichen Sicherheitsabstände stellt eine erhebliche Gefährdung von Sachwerten und Bewohnern dar.  Die Polizei wird in diesem Bereich verstärkte Kontrollen hinsichtlich der Einhaltung dieser Sicherheitsabstände durchführen.

Zuwiderhandlungen können gem. § 46 Nummer 9 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz i.V.m. § 41 Abs. 1 Nr. 16 u. Absatz 2 des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass es nach den Bestimmungen der Landesverordnung über den Betrieb von unbemannten Heißluftballonen (Heißluftballonverordnung-HlbVO) wegen der hiermit verbundenen Brandgefahren ebenfalls verboten ist, Himmelslaternen (sog. Skylaternen) aufsteigen zu lassen. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße bis 10.000 Euro geahndet werden.

 

Kurznachrichten Geesthacht

 


Einschränkungen am Heineweg in Grünhof
Verkehrsteilnehmende müssen sich auf Einschränkungen im Geesthachter Ortsteil Grünhof einstellen: Für die Erneuerung eines Gashausanschlusses wird die Fahrbahn vom Heineweg auf Höhe der Hausnummer 14 vom 1. bis voraussichtlich 12. September voll gesperrt. Verkehrsteilnehmende werden während der Sperrung über die Straßen Teichberg, Steinberg und Jahnstraße umgeleitet.


Theaterfahrten ins Lichtwark Haus Bergedorf:  Theaterbesuche der AWO Geesthacht
Wie in den vergangenen Jahren organisiert die AWO Geesthacht auch in diesem Jahr wieder Theaterfahrten mit dem Bus nach Bergedorf zum Lichtwark Haus. Teilnehmer erwartet eine Reihe interessanter Theaterstücke. Saison und Termine:
Die Theatersaison beginnt am 8. Oktober und endet mit der letzten Aufführung am 25. März 2026. Die Vorstellungen finden jeweils mittwochs statt und beginnen um 16 Uhr. Für Interessierte stehen noch einige Restplätze zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Interessierte bei Thomas Freiberg unter Telefon 04152 / 88 80 83 oder per E-Mail an Thomas@ThomSailor.de.


Einschränkungen an der Geesthachter Steinstraße
Verkehrsteilnehmende müssen sich auf Einschränkungen in der Geesthachter Innenstadt einstellen: Für Erschließungsmaßnahmen für das Bauvorhaben Westhafen VI wird die Fahrbahn der Steinstraße sowie der südliche Gehweg im Bereich Steinstraße zwischen der Einmündung Baustraße/Elbblick und dem Haus Nr. 46 vom 8. September bis voraussichtlich 18. Oktober vollgesperrt. Verkehrsteilnehmende werden während der Sperrungen über die Straßen Steglitzer Straße, Dünenstraße und Baustraße umgeleitet. Wichtig: Diese Vollsperrung wird nur dann wie eben beschrieben vorgenommen, wenn die Steinstraßensperrung im Bereich der Hausnummern 88 bis 98 zuvor aufgehoben worden ist. Die Stadtverwaltung Geesthacht wartet diesbezüglich auf die Meldungen der bauausführenden Firmen.


Schillerstraße Mitte September gesperrt
Verkehrsteilnehmende müssen sich auf Behinderungen in der Geesthachter Innenstadt einstellen. Die Schillerstraße wird am 12. September von 17 bis 24 Uhr sowie am 13. September von 0 bis 1 Uhr und am 13. September von 16 bis 24 Uhr sowie am 14. September von 0 bis 1 Uhr auf Höhe der Hausnummer 33 (Kleines Theater) für eine Veranstaltung voll gesperrt.


Geesthachter Steueramt eingeschränkt erreichbar
Das Steueramt im Geesthachter Rathaus (Markt 15) ist in den kommenden Wochen eingeschränkter zu erreichen, als gewohnt. Wer persönlich Anliegen besprechen möchte, möge bedenken, dass das Steueramt vom 13. August bis 1. September ausschließlich dienstags, mittwochs und donnerstags – jeweils am Vormittag – zu erreichen ist. Unterlagen und Nachfragen können weiterhin unabhängig von den Sprechzeiten per E-Mail unter steuern@geesthacht.de eingereicht werden.


Schillerstraße gesperrt
Verkehrsteilnehmende müssen sich auf Einschränkungen an der Geesthachter Schillerstraße einstellen. Am Sonnabend, 6. September, ist die Straße auf Höhe des kleinen Theaters Schillerstraße (Hausnummer 33) von 11 bis 19 Uhr für eine Veranstaltung gesperrt.


 Alkohol- und Drogenberatung
Die Alkohol- und Drogenberatung teilt mit, dass ab sofort die offenen Sprechstunden wieder stattfinden. Diese finden statt: dienstags von 16 bis 18 Uhr und freitags von 9 bis 11 Uhr, Markt 3 in Geesthacht und montags von 15 bis 17 Uhr, Mühlenweg 17 in Lauenburg. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um eine kurze telefonische Anmeldung unter 04152 / 791 48 gebeten.


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