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Geesthacht (LOZ). Alljährlich besteht durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern die Gefahr, dass Menschen verletzt und Brände verursacht werden. Immer wieder werden in dichtbesiedelten Wohngegenden, Hauseingängen und Briefkästen Knallkörper abgebrannt. Insbesondere für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger, spielende Kinder sowie andere Unbeteiligte können aus einer missbräuchlichen Verwendung von Feuerwerkskörpern die Gefahren von Verletzungen bzw. zumindest Schrecksituationen entstehen. Aus Anlass des bevorstehenden Jahreswechsels weist die Stadt Geesthacht daher auf die gesetzlichen Bestimmungen über den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern hin:

  1. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 (eine CE-Kennzeichnung und die Angabe einer zusätzlichen Registrierungsnummer der Prüfstelle, welche die EU-Baumusterprüfung durchgeführt hat, muss auf jedem Feuerwerkskörper vorhanden sein) ist ausschließlich am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. In Geesthacht mit seinen Ortsteilen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung auf den Zeitraum zwischen 17 Uhr und 1 Uhr begrenzt. Hierzu wurde durch die Stadt Geesthacht eine entsprechende Anordnung erlassen, welche amtlich bekannt gemacht wurde.
  2. Das Überlassen, insbesondere der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2, an Personen unter 18 Jahre ist verboten.
  3. Das Verbot umfasst auch das Überlassen pyrotechnischer Gegenstände, z.B. von Eltern an die Kinder oder von älteren an jüngere Geschwister.
  4. Der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 ist nur vom 29.12.2022 bis zum 31.12.2022 erlaubt.
  5. Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen Feuerwerkskörper der  Kategorie F2 nicht abbrennen.
  6. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden (hierunter fallen insbesondere auch Reet- und Fachwerkhäuser) oder Anlagen ist verboten.

Neben der unter Nr. 1 erwähnten zeitlichen Befristung zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen gelten gemäß der Anordnung der Stadt Geesthacht einzuhaltende Sicherheitsabstände bzw. Abbrennverbote:

Feuerwerksraketen und so genannte „Römische Lichter“ sowie damit vergleichbar wirkende Feuerwerkskörper (Feuerwerkskörper der Kategorie F2) dürfen in einem Umkreis von 180 Metern um Reet- und Fachwerkhäuser wegen der besonderen Brandgefährdung nicht abgebrannt/ verwendet werden. Kanonenschläge, Knallfrösche und sonstige Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen nur in einem Abstand von mindestens 50 Metern zu Reet- und

Fachwerkhäusern abgebrannt werden.

Die Grundstücke
      Bohnenstraße 2 (Geesthacht)
      Steinstraße 53-55 (Geesthacht)
      Buntenskamp 4 (Geesthacht)
      Elbstraße 7 (Geesthacht-auf dem Gelände „Hotel zur Post“)
      Grüner Jäger 4 („Forsthaus Grüner Jäger“/ B 5)
      Strandweg 23 (Geesthacht-Ortsteil Grünhof-Tesperhude)
sind mit Reetdach- bzw. Fachwerkhäusern bebaut.

Die Stadt Geesthacht bittet ausdrücklich um Beachtung und Einhaltung dieser Bestimmungen, insbesondere auch in Bezug auf die Einhaltung der vorgenannten Sicherheitsabstände zu dem vorhandenen Reetdachhaus im Bereich der Bohnenstraße 2, direkt angrenzend an die Fußgängerzone Bergedorfer Straße. Die Nichteinhaltung der erforderlichen Sicherheitsabstände stellt eine erhebliche Gefährdung von Sachwerten und Bewohnern dar.  Die Polizei wird in diesem Bereich verstärkte Kontrollen hinsichtlich der Einhaltung dieser Sicherheitsabstände durchführen.

Zuwiderhandlungen können gem. § 46 Nummer 9 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz i.V.m. § 41 Abs. 1 Nr. 16 u. Absatz 2 des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass es nach den Bestimmungen der Landesverordnung über den Betrieb von unbemannten Heißluftballonen (Heißluftballonverordnung-HlbVO) wegen der hiermit verbundenen Brandgefahren ebenfalls verboten ist, Himmelslaternen (sog. Skylaternen) aufsteigen zu lassen. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße bis 10.000 Euro geahndet werden.

 

Kurznachrichten Geesthacht

 


Sperrung Sandstraße
Verkehrsteilnehmende müssen sich auf Behinderungen an der Geesthachter Sandstraße einstellen. Auf Höhe der Hausnummer 29 wird die Fahrbahn in der Zeit vom 20. Juni bis voraussichtlich 29. Juni vollgesperrt.


Sprechstunde Geesthachts Behindertenbeauftragte
Die nächste Sprechstunde von Heike Lehmann, Geesthachts Beauftragte für Menschen mit Behinderungen, findet am Donnerstag, 3. Juli, statt. Die Sprechstunde am Dienstag, 24. Juni, entfällt. Heike Lehmann bietet an jedem 1. Donnerstag im Monat von 15 bis 17 Uhr und an jedem letzten Dienstag im Monat von 11 bis 13 Uhr in den Räumen am Markt 5 bis 7 ihre offene Sprechstunde an. Menschen mit Handicap können sich in dieser Zeit mit Fragen und Anliegen bei ihr melden. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Beratungsräume sind barrierefrei, die Beratung ist kostenfrei. Grundsätzlich ist Heike Lehmann telefonisch unter 0151 / 252 628 98 sowie per Email unter kontakt@geesthacht-beauftragter.de erreichbar.


 Verkehrsbehinderungen zum Teichfest
Verkehrsteilnehmende müssen sich am Sonnabend, 16. August, auf Verkehrsbehinderungen an den Straßen Steinberg und Tesperhuder Straße (k 63) in Grünhof-Tesperhude einstellen. Denn dann wird rund um den dortigen Teich das Fest „Klönsnack am Diek“ gefeiert. Die Fahrbahn wird zwischen den Einmündungen Westerheese, Grünhofer Straße und Teichberg ab 18 Uhr bis etwa 1 Uhr (17. August) voll gesperrt. Für Rettungskräfte und den ÖPNV bleibt die Durchfahrt möglich. Für alle anderen Verkehrsteilnehmenden werden Jahnstraße und Westerheese als Umleitungsstrecken ausgewiesen.


Brücke über Rohrbahn gesperrt
Wer gerne im Geesthachter Stadtwald spazieren geht, muss bei der Planung der Runde eines berücksichtigen: Ab dem 22. Mai wird die Vattenfall Wasserkraft GmbH die Brücke über die Rohrbahn des Pumpspeicherwerks aus Sicherheitsgründen sperren. Der Überweg ist Eigentum der Vattenfall Wasserkraft GmbH und wurde der Öffentlichkeit zur Nutzung freigegeben. 


Bauarbeiten Düneberger Straße
Stromkabel werden im Zeitfenster vom 19. Mai bis voraussichtlich 30. Juni 2025 auf Höhe des Toom-Baumarktes an der Düneberger Straße (Hausnummer 114 bis 116) verlegt. Für diese Arbeiten wird eine Vollsperrung des Gehweges und eine halbseitige Sperrung der Straße notwendig. Die Baumaßnahme erfolgt in zwei Abschnitten. Zuerst wird die Fahrbahn aus Richtung „Am Moor“ kommend gesperrt, im Anschluss die Fahrbahn aus Richtung „Spandauer Straße“ kommend.


Arbeiten am Rewe-Parkplatz
Verkehrsteilnehmende müssen sich in der Zeit vom 21. Mai bis voraussichtlich 13. Juni 2025 auf Verkehrsbehinderungen in der Geesthachter Innenstadt einstellen. Auf Höhe des Rewe-Centers an der Norderstraße 16 werden Kabel verlegt. Dafür wird die Parkplatzreihe, die direkt an der ZOB-gelände grenzt abgesperrt.


 Verkehrsbehinderungen Tegeler Straße und Spandauer Straße
Verkehrsteilnehmende müssen sich auf Einschränkungen in der Geesthachter Innenstadt einstellen. Vom 7. Mai bis voraussichtlich einschließlich 30. Juni werden im Auftrag der Geesthachter Netzbau GmbH an der Tegeler und Spandauer Straße Arbeiten am Stromnetz durchgeführt. Dafür wird der östliche Gehweg an der Telegeler Straße im Bereich der Hausnummern 18 bis 50 sowie der Gehweg an der Spandauer Straße auf Höhe der Hausnummer 36 voll gesperrt. Die Fahrbahnen von Tegeler und Spandauer Straße werden abschnittsweise im gleichen Bereich halbseitig gesperrt.


Alkohol- und Drogenberatung
Die Alkohol- und Drogenberatung teilt mit, dass ab sofort die offenen Sprechstunden wieder stattfinden. Diese finden statt: dienstags von 16 bis 18 Uhr und freitags von 9 bis 11 Uhr, Markt 3 in Geesthacht und montags von 15 bis 17 Uhr, Mühlenweg 17 in Lauenburg. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um eine kurze telefonische Anmeldung unter 04152 / 791 48 gebeten.


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