Anordnung eines Abbrennverbotes für Feuerwerkskörper in der Stadt Geesthacht

Foto: hfr
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Geesthacht (LOZ). Alljährlich besteht durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern die Gefahr, dass Menschen verletzt und Brände verursacht werden. Immer wieder werden in dichtbesiedelten Wohngegenden, Hauseingängen und Briefkästen Knallkörper abgebrannt. Insbesondere für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger, spielende Kinder sowie andere Unbeteiligte können aus einer missbräuchlichen Verwendung von Feuerwerkskörpern die Gefahren von Verletzungen bzw. zumindest Schrecksituationen entstehen. Aus Anlass des bevorstehenden Jahreswechsels weist die Stadt Geesthacht daher auf die gesetzlichen Bestimmungen über den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern hin:

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  1. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 (eine CE-Kennzeichnung und die Angabe einer zusätzlichen Registrierungsnummer der Prüfstelle, welche die EU-Baumusterprüfung durchgeführt hat, muss auf jedem Feuerwerkskörper vorhanden sein) ist ausschließlich am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. In Geesthacht mit seinen Ortsteilen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung auf den Zeitraum zwischen 17 Uhr und 1 Uhr begrenzt. Hierzu wurde durch die Stadt Geesthacht eine entsprechende Anordnung erlassen, welche amtlich bekannt gemacht wurde.
  2. Das Überlassen, insbesondere der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2, an Personen unter 18 Jahre ist verboten.
  3. Das Verbot umfasst auch das Überlassen pyrotechnischer Gegenstände, z.B. von Eltern an die Kinder oder von älteren an jüngere Geschwister.
  4. Der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 ist nur vom 29.12.2022 bis zum 31.12.2022 erlaubt.
  5. Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen Feuerwerkskörper der  Kategorie F2 nicht abbrennen.
  6. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden (hierunter fallen insbesondere auch Reet- und Fachwerkhäuser) oder Anlagen ist verboten.

Neben der unter Nr. 1 erwähnten zeitlichen Befristung zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen gelten gemäß der Anordnung der Stadt Geesthacht einzuhaltende Sicherheitsabstände bzw. Abbrennverbote:

Feuerwerksraketen und so genannte „Römische Lichter“ sowie damit vergleichbar wirkende Feuerwerkskörper (Feuerwerkskörper der Kategorie F2) dürfen in einem Umkreis von 180 Metern um Reet- und Fachwerkhäuser wegen der besonderen Brandgefährdung nicht abgebrannt/ verwendet werden. Kanonenschläge, Knallfrösche und sonstige Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen nur in einem Abstand von mindestens 50 Metern zu Reet- und

Fachwerkhäusern abgebrannt werden.

Die Grundstücke
      Bohnenstraße 2 (Geesthacht)
      Steinstraße 53-55 (Geesthacht)
      Buntenskamp 4 (Geesthacht)
      Elbstraße 7 (Geesthacht-auf dem Gelände „Hotel zur Post“)
      Grüner Jäger 4 („Forsthaus Grüner Jäger“/ B 5)
      Strandweg 23 (Geesthacht-Ortsteil Grünhof-Tesperhude)
sind mit Reetdach- bzw. Fachwerkhäusern bebaut.

Die Stadt Geesthacht bittet ausdrücklich um Beachtung und Einhaltung dieser Bestimmungen, insbesondere auch in Bezug auf die Einhaltung der vorgenannten Sicherheitsabstände zu dem vorhandenen Reetdachhaus im Bereich der Bohnenstraße 2, direkt angrenzend an die Fußgängerzone Bergedorfer Straße. Die Nichteinhaltung der erforderlichen Sicherheitsabstände stellt eine erhebliche Gefährdung von Sachwerten und Bewohnern dar.  Die Polizei wird in diesem Bereich verstärkte Kontrollen hinsichtlich der Einhaltung dieser Sicherheitsabstände durchführen.

Zuwiderhandlungen können gem. § 46 Nummer 9 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz i.V.m. § 41 Abs. 1 Nr. 16 u. Absatz 2 des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass es nach den Bestimmungen der Landesverordnung über den Betrieb von unbemannten Heißluftballonen (Heißluftballonverordnung-HlbVO) wegen der hiermit verbundenen Brandgefahren ebenfalls verboten ist, Himmelslaternen (sog. Skylaternen) aufsteigen zu lassen. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße bis 10.000 Euro geahndet werden.

 

Kurznachrichten Geesthacht


Gaming-Nachmittag in der Stadtbücherei
Bücher, Comics, Brett- und Gesellschaftsspiele, Tiptoi, Tonies – und Videospiele: Das Angebot der Geesthachter Stadtbücherei für Kinder und Jugendliche ist vielfältig und längst nicht mehr ausschließlich analog. Wer gerne Multiplayer-Games zockt, ist donnerstags in der Stadtbücherei an der Rathausstraße 58 richtig. Denn an jedem ersten und dritten Donnerstag des Monats werden dort von 15 bis 16.30 Uhr die Nintendo-Switch-Konsolen ausgepackt. Los geht der regelmäßige Termin am 6. Februar. Wie bei den anderen regelmäßigen Angeboten gibt es eine Sommerpause im Juli und August. Die Teilnahme ist kostenfrei. Kinder- und Jugendliche ab 8 Jahren sind willkommen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich – und eigene Konsolen oder Controller müssen auch nicht mitgebracht werden.


Anmeldung Oberstufe
Am Dienstag, 11. Februar, findet um 19 Uhr in der Bibliothek der Bertha-von-Suttner-Schule eine Informationsveranstaltung statt, in der sich alle interessierten Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen und deren Eltern über die Profiloberstufe und das Angebot der BvS in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 informieren können. Ausdrücklich sind auch interessierte Schülerinnen und Schüler von anderen Schulen und deren Eltern herzlich eingeladen.


Infoveranstaltung für die neuen 5. Klassen
Der Infoabend für die Eltern findet am 25. Februar um 19 Uhr in der Bibliothek des Neubaus statt, der Tag der offenen Tür für Schülerinnen und Schüler, sowie deren Eltern am 27. Februar von 15.30 bis 18 Uhr im Alt- und Neubau. Der Anmeldezeitraum der neuen 5. Klassen ist vom 3. März bis 12. März, Termine zu Beratungsgesprächen mit dem Koordinator, Herrn Lengert, werden ab dem 27. Februar vom Schulbüro vergeben.


Alkohol- und Drogenberatung
Die Alkohol- und Drogenberatung teilt mit, dass ab sofort die offenen Sprechstunden wieder stattfinden. Diese finden statt: dienstags von 16 bis 18 Uhr und freitags von 9 bis 11 Uhr, Markt 3 in Geesthacht und montags von 15 bis 17 Uhr, Mühlenweg 17 in Lauenburg. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um eine kurze telefonische Anmeldung unter 04152 / 791 48 gebeten.


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