(LOZ). Seit dem 1. Januar 2023 müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Arbeits- und Nebeneinkommensbescheinigungen von Personen, deren Beschäftigungsverhältnis endet, grundsätzlich elektronisch bei der Agentur für Arbeit einreichen. Die erforderlichen Daten werden dabei über das Verfahren BEA (Bescheinigungen elektronisch annehmen) schnell und sicher übermittelt.

 

Mölln (LOZ). Den passenden Nachfolger oder den richtigen Betrieb finden, die eigene Situation richtig einschätzen und die Perspektiven für die Zukunft ausloten und einen Plan entwickeln – das gelingt nur mit gründlicher Vorbereitung. Wie das geht, erfahren Unternehmerinnen und Unternehmer aus der Gastronomie- und Beherbergungsbranche beim von der IHK zu Lübeck organisierten Nachfolgefrühstück für das Gastgewerbe am Montag, 19. Februar, in Mölln.

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