Unternehmen müssen bis zum 31. März 2022 ihre Daten an die Arbeitsagentur melden

 

(LOZ). Unternehmen mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Die örtlichen Arbeitsagenturen prüfen jetzt diese Beschäftigungspflicht für das Kalenderjahr 2021. Deshalb erinnert die Agentur für Arbeit Bad Oldesloe Arbeitgeber mit mindestens 20 Beschäftigten aus den Kreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg daran, bis spätestens 31. März ihre Beschäftigungsdaten anzuzeigen. Diese Frist kann nicht verlängert werden.

 

Mölln (LOZ). Am 7. Februar 2017 fand die Versammlung zur Gründung des Möllner Wirtschaftsvereins statt. "Die Idee entstand bei einem Mittagessen mit dem 1. Vorsitzenden vom Wirtschaftsverein aus Geesthacht. Er fragte mich, warum es in Mölln eigentlich keine wirtschaftliche Vereinigung gibt?", berichtet der Gründer und 1. Vorsitzende Joachim Rumohr.

Betriebe aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg können sich im AOK-Fachportal digital zu den Änderungen in der Sozialversicherung 2022 informieren

 

Herzogtum Lauenburg (LOZ). Zum Jahreswechsel gibt es wieder zahlreiche gesetzliche Neuerungen, die sich auf die Sozialversicherung auswirken. Betriebe aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg können sich jetzt dazu im neuen digitalen Themen-spezial ‚Trends und Tipps 2022‘ der AOK NordWest informieren.

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