Anzeige zur Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Menschen abgeben

Foto: hfr
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Unternehmen müssen bis zum 31. März 2022 ihre Daten an die Arbeitsagentur melden

 

(LOZ). Unternehmen mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Die örtlichen Arbeitsagenturen prüfen jetzt diese Beschäftigungspflicht für das Kalenderjahr 2021. Deshalb erinnert die Agentur für Arbeit Bad Oldesloe Arbeitgeber mit mindestens 20 Beschäftigten aus den Kreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg daran, bis spätestens 31. März ihre Beschäftigungsdaten anzuzeigen. Diese Frist kann nicht verlängert werden.

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Die Beschäftigungs- und Anzeigepflicht gilt auch für Unternehmen, die im Jahr 2021 von Kurzarbeit betroffen waren. Anhand der gemeldeten Daten prüft die Agentur für Arbeit, ob Unternehmen ihre Beschäftigungspflicht erfüllt haben. Arbeitgeber, bei denen dies nicht der Fall ist, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden ausschließlich für die Integration schwerbehinderter Menschen in Ausbildung, Arbeit und die Gemeinschaft eingesetzt.

Die Meldung kann auf elektronischem Wege schnell und unbürokratisch vorgenommen werden. Hierfür können Unternehmen die kostenfreie Software IW-Elan nutzen. Diese steht auf der Homepage www.iw-elan.de unter der Rubrik „Download“ zur Verfügung oder kann als CD-ROM unter der Rubrik „Service“ bestellt werden. Ab dem Anzeigejahr 2021 ist die elektronische Anzeige mit IW-Elan noch einfacher: Es ist keine Unterschrift und keine postalische Versendung der „Erklärung zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit“ mehr erforderlich.

Bei Fragen und Informationen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer können Unternehmen aus den Kreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg über die kostenfreie Arbeitgeberhotline 0 800 / 4 5555 20, per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder per Fax an 040 / 2485 1143 Kontakt zur Agentur für Arbeit aufnehmen.

Aktuell suchen 639 Menschen mit einer Schwerbehinderung eine neue Beschäftigung, 261 aus dem Kreis Stormarn und 378 aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg. „Unternehmen gewinnen mit der Einstellung behinderter Bewerberinnen und Bewerber engagierte Mitarbeitende. Sie sollten bei der Personal- oder Nachwuchssuche ihre Chance bekommen. Zudem bieten sie auch bei der Suche nach Fachkräften ein Bewerberpotential“, sagt Kathleen Wieczorek, Chefin der Agentur für Arbeit Bad Oldesloe. Ansprechpartner bei Fragen zu notwendigen speziellen Förderangeboten ist bei der Agentur für Arbeit Bad Oldesloe Robert Klingenberg. Er berät Arbeitgeber aus den Kreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg. Unternehmen, die sich beraten lassen möchten, erreichen Klingenberg unter Telefon 04531 / 167 108 oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

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