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Herzogtum Lauenburg (LOZ). In der Sozialversicherung gibt es ab dem 1. Januar wieder eine Vielzahl von gesetzlichen Änderungen, neue Rechengrößen und Grenzwerte. Dazu gehören Meldungen zur Sozialversicherung, neue Pflichten für Arbeitgeber bei Minijobs. Aber auch spezifische Fragen wie die Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und deren Datenaustausch, die Elektronische Betriebsprüfung, die Beschäftigung von Altersrentnern und die Zuschusspflicht in der betrieblichen Altersvorsorge gehören dazu.