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Ratzeburg (LOZ). Die Einsatzkräfte der Bundespolizeiabteilung Ratzeburg unterstützen seit vergangener Woche die Bundespolizeidirektion Berlin an der deutsch-polnischen Grenze in Frankfurt (Oder) im Rahmen der intensivierten Binnengrenzfahndung. Ein weiteres Einsatzgebiet der Ratzeburger Einsatzkräfte ist der Bereich der polnischen Grenze bei Pasewalk.

Ein Großteil der Vertriebenen aus der Ukraine reisen mit grenzüberschreitenden Zugverbindungen aus Polen nach Deutschland ein. Die Einsatzkräfte der Bundespolizei sichten im deutsch-polnischen Binnengrenzraum die Dokumente im größtmöglichen Umfang. Sollten Personen festgestellt werden, gegen die ein nationales Einreise- oder Aufenthaltsverbot, eine schengenweite Einreiseverweigerung oder ein Haftbefehl besteht oder erhebliche Zweifel an der Vertriebenensituation vorliegen, werden polizeiliche Maßnahmen einschließlich der Prüfung aufenthaltsbeendender Maßnahmen vorgenommen.

Die Maßnahmen der Bundespolizei haben zum Ziel, einerseits den Kriegsvertriebenen einen raschen Schutz im Bundesgebiet zu ermöglichen und andererseits grundlegende Sicherheitsbedürfnisse zu wahren. Die nach einer Woche zurückgekehrten Ratzeburger Einsatzkräfte berichten von vielen Menschen, die außer ihrem Leben und einigen wenigen Habseligkeiten, alles verloren haben.

Darüber hinaus konnte die Bundespolizeiabteilung Ratzeburg aus dem Standort heraus bereits durch Bereitstellung materieller Hilfsgüter u.a. die Ukrainische Ärztevereinigung unterstützen.

Kurznachrichten Ratzeburg


Befahren des Ratzeburger Küchensees am Himmelfahrtswochenende nur eingeschränkt möglich
Die Internationale 66. Ratzeburger Ruderregatta des Ratzeburger Ruderclubs  findet in diesem Jahr am Wochenende nach Christi Himmelfahrt am 31. Mai und 1. Juni statt. Zur Sicherung eines reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung ist das Befahren des Küchensees mit Wasserfahrzeugen bzw. Wassersportgeräten jeder Art während der Dauer der Veranstaltung nicht gestattet. Ausgenommen hiervon sind lediglich die Boote der Rettungsorganisationen und des Veranstalters. Das Baden an den Badestellen „Farchauer Liegewiese“ und „Aqua Siwa“ ist für die Dauer der Regatta ausnahmsweise ebenfalls nicht gestattet.


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