Geesthacht (LOZ). Auf diesen Tag haben viele Autofahrende der Region gewartet: Ab Donnerstag, 25. August, wird die Geesthachter Wehrbrücke nach rund sechswöchiger Sperrung wieder für den motorisierten Verkehr freigegeben. Die Landesbetriebe für Straßenbau und Verkehr (LBV) Schleswig-Holstein und Niedersachsen sanieren derzeit gemeinsam die Elbquerung bei Geesthacht. Für einen Teil der Arbeiten war die Sperrung notwendig geworden.
Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer konnten die Wehrbrücke auch während der Sperrphase passieren – über einen 1,50 Meter breiten Gehweg. Viele Pendelnde nutzten die Möglichkeit, ihre Fahrzeuge auf Schleswig-Holsteinischer oder Niedersächsischer Seite der Brücke abzustellen und die Elbe dann per Rad oder zu Fuß zu überqueren. Die Stadt Geesthacht und die Samtgemeinde Elbmarsch hatten für diese Zwecke Flächen bekannt gegeben. Zudem wurden Bustaktungen und –routen für den Zeitraum der Sperrung ausgeweitet.
Mit Blick auf das Ende der Verkehrsbehinderungen befürchtet Andrej Wink, der bei der Geesthachter Stadtverwaltung die Verkehrsaufsicht innehat, nun allerdings bereits neue: „Auf Geesthachter Seite stehen aktuell sehr viele Fahrzeuge auf der Elbinsel – aber viele von ihnen kreuz und quer. Drei Bereiche auf der Elbinsel hatten wir für den Zeitraum der Sperrung als Flächen benannt, auf denen parkende Fahrzeuge geduldet werden. Mit dem Ende der Sperrung werden diese Flächen wieder für andere Zwecke benötigt, unter anderem zum Rangieren von Baufahrzeugen“, erklärt Andrej Wink, der appelliert: „Bitte, denke Sie daran, Ihre Autos, Roller und Fahrräder rechtzeitig zu entfernen.“ Bis spätestens Mittwochabend (24. August 2022) müssten die Bereiche wieder frei sein.
Mindestens genauso wichtig, wie das Räumen der temporär fürs Parken freigegebenen Bereiche auf Geesthachter und Marschachter Seite: Auf der Elbquerung wurden nahe des gesperrten Bereichs Räume zum Abstellen von Fahrrädern freigegeben. Die dort geparkten Drahtesel müssen ebenfalls rechtzeitig entfernt werden, damit der Straßenverkehr nach Aufhebung der Sperrung auch tatsächlich wieder ungehindert fließen kann.