Ratzeburg (LOZ). Ein Unfall, eine Krankheit oder eine seelische Krise: Jede Person kann auf fremde Hilfe angewiesen sein. Wer aber hat dann die rechtliche Befugnis, Dokumente zu unterschreiben oder Rechnungen zu begleichen? Wer darf Entscheidungen treffen, die die Gesundheit, das Vermögen, den Wohnort oder die Lebensqualität betreffen? Diese und mehr Fragen beantwortet der Betreuungsverein Herzogtum Lauenburg der Johanniter-Unfall-Hilfe am Mittwoch, 24. Mai, bei einem Vortrag in der Seniorenwohnanlage Ratzeburg.
Inhalte des Vortrags werden Themen sein wie Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Ehegattenvertretung. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen in den Otto-Becker-Weg 10. Der Vortrag findet in der Zeit von 10.30 bis 12.30 Uhr statt.
Um Anmeldung per E-Mail wird bis zum 17. Mai gebeten an:
Bereits einen Tag vorher bietet der Betreuungsverein eine Fortbildung für Ehrenamtliche, zukünftige Ehrenamtliche und Interessierte an. Das Angebot ergänzt die Grundlagenseminare und führt in ausgewählte Themen rund um das Betreuungsrecht ein. Am 23. Mai geht es in der Zeit von 14 bis 17 Uhr um die Themen Testament und Erbrecht.
Rechtsanwalt Winter, Fachanwalt für Erbrecht beantwortet als Referent Fragen, wie etwa: Wann kann ich ein Testament ausschlagen? Was muss ich bei einem Behindertentestament beachten? Welche Formen und Arten von Testamenten gibt es? Die Fortbildung findet im Dorfgemeinschaftshaus der Feuerwehr, Dorfstraße 11a, Tramm statt.
Um Anmeldung per E-Mail wird bis zum 16. Mai gebeten an:
Betreuungsverein Herzogtum Lauenburg
Der Betreuungsverein der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. berät und begleitet ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer für bedürftige Personen, die wegen psychischer Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigungen ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln können. Außerdem berät der Verein zu den Themen Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügung.
Mehr Infos: www.johanniter.de/bv-lauenburg