BAB 24 / Kasseburg: Kontrolle eines defekten Rücklichts mit Folgen

Foto: W. Reichenbächer
Pin It

 

(LOZ). Am vergangenen Mittwoch (20.12.), gegen 12.30 Uhr, fiel einer Streifenwagenbesatzung des Polizeiautobahn- und Bezirksrevieres Ratzeburg auf der BAB 24 in Fahrtrichtung Berlin ein Lkw-Gespann auf, dessen Rückleuchte defekt war. Auch die vorgeschriebene Hauptuntersuchung für den Anhänger war bereits einige Monate überfällig.

Werbung

Die Beamten stoppten das Gespann an der Anschlussstelle Schwarzenbek-Grande. Während der anschließenden Kontrolle nahmen die Beamten Atemalkoholgeruch beim 42-jährigen Fahrer aus Niedersachsen war. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen vorläufigen Wert von 2,64 Promille. Damit war die Weiterfahrt hier beendet. Der Niedersachse musste sich einer Blutprobenentnahme stellen. Sein vorgelegter Führerschein wurde sichergestellt.

Zudem stellte sich auch heraus, dass die erforderliche Fahrerlaubnisklasse CE und die Berufskraftfahrerqualifikation des Fahrzeugführers bereits im Mai 2022 abgelaufen war. Somit führte er das Gespann ohne eine gültige Fahrerlaubnis.

Im Ergebnis muss sich der 42-Jährige nun wegen der Trunkenheit und wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. Natürlich müssen auch die Mängel am Fahrzeug behoben werden.

Unterstützen Sie mit einer freiwilligen Spende den Journalismus vor Ort, der ohne Konzernvorgaben aus der Region für die Region berichtet. Mit der Spende helfen Sie uns, Sie weiterhin kostenlos mit Nachrichten zu versorgen. Der freiwillige Betrag ist ab einem Euro in ganzen Eurobeträgen frei wählbar. Eine Spendenquittung kann leider nicht ausgestellt werden. Für die Spende ist ein PayPal-Konto notwendig. Vielen Dank! Ihre LOZ-News

Betrag
 EUR
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.