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(LOZ). Im Rahmen einer Verkehrskontrolle am 14. November auf der A24, auf dem Rastplatz Gudow in Fahrtrichtung Berlin wurden die Beamten des Polizei-Autobahnreviers Ratzeburg auf ein polnisches Gespann aufmerksam und nahmen es genauer unter die Lupe.

Der 49-jährige Pole händigte den Beamten noch freudestrahlend einen Nachweis über eine kurz zuvor durchgemachte Kontrolle auf der A7 aus, wohl in der Hoffnung, dass er dieser erneuten Kontrolle schneller entkommen könne.

Doch aus dem vorgelegten Kontrollnachweis ergab sich, dass seine zulässige Achslast sowie das zulässige Gesamtgewicht von seinem Zugfahrzeug und Trailer beanstandet wurden. Er wurde zur Zahlung einer Sicherheitsleistung von 410 Euro aufgefordert. Außerdem wurde ihm ausdrücklich die Weiterfahrt mit seinem jetzigen Gespann untersagt.

Doch der Fahrer ignorierte dieses Verbot, und setzte seine Fahrt genauso beladen weiter fort in Richtung Berlin, bis zur Kontrollstelle in Gudow.

Nun allerdings musste der 49-Jährige unter den Augen der Beamten Um- und Abladen. Doch damit nicht genug, die Zahlung einer Geldbuße als Sicherheitsleistung wurde auf 600 Euro angehoben.

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