Dassendorf (LOZ). Am heutigen „Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen“ verteilt die Gleichstellungsbeauftragte Nina Stiewink vom Amt Hohe Elbgeest im Dassendorfer Bürgerzentrum Deckel, die in Clubs Gläser und damit die jungen Menschen vor KO-Tropfen schützen sollen und Brötchentüten mit der Notfall-Nummer 116 016, denn „Gewalt kommt nicht in die Tüte“.
Begleitet wird Stiewink von „Matilda“, einer gelben Frauen-Silhouette aus Holz. Sie ist eine Leihgabe des ZONTA Clubs Aumühle Sachenwald, der mit „ZONTA says NO“ gegen Gewalt an Frauen einsteht. So finanziert der ZONTA-Club auch die Außenstelle der Frauenberatungsstelle „Frauen in Not“, die einmal monatlich in Dassendorf anonyme Beratung für Frauen anbietet, die Gewalt erfahren haben.
Wenn Nina Stiewink Brötchentüten mit teilweise gesponserten Brötchen der gegenüberliegenden Bäckerei Zimmer im Rewe verteilt, ist sie Teil einer Gemeinschaftsaktion der Gleichstellungsbeauftragten und der Bäckerei-Innung von Schleswig-Holstein.
„Unsere Hoffnung ist, dass die Telefonnummer 116 016 durch die „Brötchentüten-Aktion“ immer bekannter wird und Frauen sich rechtzeitig Unterstützung holen“, so Stiewink.
Auch nach der Aktion können K.O-Tropfen-Deckel als Glas-Überzug nach Rücksprache im Büro der gleichstellungsbeauftragten bezogen werden, solange der Vorrat reicht. Mail an
Im Zeitraum zwischen dem Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, der immer am 25- November stattfindet und dem Internationalen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember wehen außerdem Fahnen mit der Aufschrift „Frei leben – ohne Gewalt“ von Terre des Femmes (www.frauenrechte.de) vor dem Amtsgebäude am Christ-Höppner-Platz.
Deutschland hat ein Problem: Männergewalt
Das veröffentlichte Bundeslagebild „Häusliche Gewalt 2024“ des Bundeskriminalamtes erschüttert und alarmiert: die Gewalt gegen Frauen hat erneut zugenommen. Wieder einmal auch im Kreis Herzogtum Lauenburg: „Innerhalb von zwei Jahren hatten wir im Kreis zwei Femizide, in Aumühle und Büchern. Das sind zwei Taten zu viel“, so Nina Stiewink, kommunale Gleichstellungsbeauftragte im Amt Hohe Elbgeest mit Sitz in Dassendorf.
Gewalt gegen Frauen muss gesellschaftlich sichtbarer und geächtet werden
Das Bundeslagebild macht das systemische Ausmaß von Gewalt gegen Frauen – mit einem besonderen Fokus auf Partnerschaftsgewalt – einmal mehr deutlich. Die Ursache von Gewalt gegen Mädchen und Frauen liegt, wie auch die Istanbul-Konvention aufzeigt, in einem ungleichen Machtverhältnis zwischen Frauen und Männern und traditionellen Rollenbildern. Das hat vielfältige Auswirkungen - u.a. finanzielle Abhängigkeiten von Frauen gegenüber Partnern, die ein Lösen aus von Gewalt belasteten Beziehungen stark erschwert.
Mädchen und Frauen müssen endlich umfassend und nachhaltig vor Gewalt geschützt werden. Präventionsangebote müssen gezielt bei Jungen und Männern ansetzen. Gewalt gegen Frauen kostet nicht nur Leben, sondern sie kostet den Staat – und damit uns alle – jedes Jahr Milliarden Euro an Steuergeld.
Partnerschaftsgewalt ist Männergewalt
Geschlechtsspezifische Gewalt wird überproportional von Männern ausgeübt, insbesondere von Partnern oder Ex-Partnern. In Trennungs- oder Scheidungssituationen sind Frauen besonders gefährdet. Gewalttätiges Verhalten gegenüber Mädchen und Frauen wird zunehmend akzeptiert und als normal empfunden, zu diesem erschreckenden Ergebnis kommt die Mitte-Studie 2024/2025 der Friedrich-Ebert-Stiftung. „Schnelles Handeln ist geboten! Wir brauchen dringend geschlechtsspezifische Präventionsarbeit mit Jungen bereits im Kita-Alter und im Bereich der Schule. Und wir brauchen einen Ausbau der Täterarbeit, um Gewalt vorzubeugen und zu bekämpfen.“
Istanbul- Konvention verpflichtet
Die Istanbul-Konvention verpflichtet Deutschland seit 2018, Mädchen und Frauen umfassend gegen Gewalt zu unterstützen und präventiv zu schützen. Sie muss endlich konsequent umgesetzt und mit ausreichenden Geldern hinterlegt werden, unter anderem für Schutzplätze, Beratungsstellen und insbesondere auch für den Bereich Prävention, wie die Täterarbeit.
Nach der Verabschiedung des Gewalthilfegesetzes durch die ehemaligen Bundesregierung Anfang dieses Jahres muss es nun auf Länderebenen umfassend umgesetzt werden, damit eine tatsächliche Verbesserung im Zugang zu Schutz und Unterstützung für Gewalt betroffene Frauen – unabhängig ihres Wohnorts – Realität wird. Angesichts der dramatischen Zahlen muss unverzüglich gehandelt werden.
Gleichstellungsbeauftragte fordern bvundesweit:
- Eine umfassende und intersektionale Umsetzung des Gewalthilfegesetzes auf den Landesebenen (einschließlich der Täterarbeit)
- Eine Anpassung des Asyl-und Aufenthaltsgesetzes für einen gleichberechtigten Zugang zu Schutz und Beratung für geflüchtete Frauen
- Eine zeitnahe und vollumfängliche Umsetzung der 47 Handlungsempfehlungen zur Prävention geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt“ mit ausreichender Bereitstellung von Geld und Personal
- Anpassung des Rechtsrahmens im Bereich Sorge-und Umgangsrecht an die Vorgaben der Istanbul-Konvention: Häusliche Gewalt muss endlich angemessen bei Entscheidungen zu Sorge-und Umgangsrechten berücksichtigt und Kinder ausreichend vor Gewalt geschützt werden
- Novellierung des Rechtsrahmens im Bereich digitale Gewalt: Erweiterung der Straftatbestände, um Betroffene von digitaler Gewalt umfassender zu schützen
