- Lesezeit: 2 Minuten
(LOZ). Auch im Kreis Herzogtum Lauenburg gilt ab Sonntag, 21. November, nun die Pflicht zum Aufstallen für Geflügelhaltungen sowie ein Ausstellungsverbot für Geflügel und Tauben nachdem bei mindestens drei verendeten Wildvögeln im Kreis der Geflügelpesterreger nachgewiesen wurde. Die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung 09/221 ist zu finden unter www.kreis-rz.de/Bekanntmachungen.