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Büchen (LOZ). Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Im Amt Büchen werden für die nachfolgend aufgeführten Gemeinden Freiwillige gesucht, die am Amtsgericht Schwarzenbek, Amtsgericht Ratzeburg und Landgericht Lübeck als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen:

Gemeinde

Schöffin / Schöffe in allgemeinen Strafsachen

Jugendschöffin / Jugendschöffe

Besenthal

1

2

Bröthen

1

2

Büchen

10

14

Fitzen

1

2

Göttin

1

2

Gudow

3

4

Güster

2

4

Klein Pampau

1

2

Langenlehsten

1

2

Müssen

2

4

Roseburg

1

2

Schulendorf

1

2

Siebeneichen

1

2

Tramm

1

2

Witzeeze

2

2

 

Die Gemeindevertretung der jeweiligen Gemeinde und der Jugendhilfeausschuss Kreises Herzogtum Lauenburg schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen durch das Urteil. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.

In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) sowie für das Amt eines Jugendschöffen bis zum 31. März 2023 bei der Gemeinde Büchen, Amtsplatz 1, 21514 Büchen (Tel.: 04155 / 8009-230). Formulare zur Bewerbung können von der Internetseite der Gemeinde www.amt-buechen.eu oder www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.

Kurznachrichten Büchen

 


Schneevergnügen am Rodelberg
Am Wochenende (9.1.-11.1) ist wieder für Verpflegung und gute Laune am Rodelberg auf dem Waldschwimmbad-Parkplatz gesorgt. Am Freitag ab 14 Uhr und am Sonnabend und Sonntag ab 11 Uhr gibt es vor Ort warme Getränke und Làngos für die Besucher, organisiert vom M4 Büchen.


Jahreshauptversammlung Feuerwehr Fitzen
Am Freitag, 9. Januar, veranstaltet die Freiwillige Feuerwehr Fitzen ab 19 Uhr in Möllers Gasthof ihre Jahreshauptversammlung. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem neben den Berichten die Wahlen der Wehrführung, Kassenführung, des Sicherheitsbeauftragten und die Delegierten für den Kreisverband. Es stehen auch Ehrungen, unter anderem für 50 Jahre Mitgliedschaft, auf der Tagesordnung.


Jahreshauptversammlung Spielfreunde Fitzen
Am Freitag, 6. Februar 2026, sind ab 20 Uhr alle Mitglieder der Spielfreunde Fitzen (SFF) in Möllers Gasthof zur Jahreshauptversammlung eingeladen. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Wahl des ersten Vorsitzenden, des Schriftführers und eines Beisitzers.


Seniorennachmittag mit Bingo in Witzeeze
Der Bürgermeister der Gemeinde Witzeeze lädt am Dienstag, 13. Januar, um 15 Uhr wieder zum Seniorennachmittag ein. An diesem Nachmittag wird im Regionalen Kulturzentrum (KUZ) wieder Bingo gespielt. Der Bürgermeister Wolfgang Kroh freut sich, immer am zweiten Dienstag eines Monats bei Kaffee und Kuchen einfach nur zu Klönen oder gemeinsam unterschiedliche Spiele wie Mensch ärgere Dich nicht, Kniffel, Doppelkopf, Rommé, Alle nach rechts oder andere Spiele zu spielen.


 

 

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