Büchen (LOZ). Was wird, wenn ich meine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann? Wer entscheidet dann für mich? Oft treten solche Situationen schneller ein, als man sich vorstellen kann. Deshalb ist es wichtig, rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung zu erstellen. Damit können Menschen selbstverantwortlich festlegen, wer ihre Rechte wahrnehmen soll, wenn sie dazu nicht mehr in der Lage sind.
Zwar gibt es die Möglichkeit der Ehegattennotvertretung, diese kann aber nur eingeschränkt und für maximal sechs Monate ausgeübt werden. Danach muss eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden. Die Patientenverfügung regelt die eigenen Wünsche in Bezug auf ärztliche Behandlungen in der Regel für die letzte Lebensphase.
Referenten: Betreuungsamt und Betreuungsverein des Kreises H-L, Dr. Patrick Lohmann, Ärztl. Koordinator im Netzwerk Palliative Care im Kreis H.-L. Im Anschluss werden Fragen der Zuhörer gern beantwortet.
Der Vortrag findet am Mittwoch, 18. März, im Amt Büchen, Sitzungssaal, Amtsplatz 1, Büchen von 16 bis 18 Uhr statt. Infos und Anmeldung unter Telefon 04542 / 82 65 49 im Pflegestützpunkt oder per Mail unter
