Büchen (LOZ). Die Gemeinde und das Amt Büchen bitten die Bürgerinnen und Bürger, für die jährliche Berechnung des Wasserverbrauchs, den Stand der Wasserzähler bis zum 15. Dezember zu melden.
In Kürze erhalten Eigentümer für jeden Wasserzähler eine Ablesekarte. Alle Informationen zur Ablesung sind auf der Karte zu finden. Eigentümer können die Zählerstände auf der Ablesekarte eintragen und an die Amtsverwaltung zurücksenden oder den Zählerstand auch online übermitteln. „Wir bitten um Rückmeldung bis zum 15. Dezember. Aufgrund der gemeldeten Zählerstände erfolgt eine automatische Hochrechnung zum 31. Dezember. Sollte bis zum genannten Termin kein Zählerstand vorliegen, wird die Abrechnung gemäß den gesetzlichen Vorschriften durch Schätzung des Verbrauchs erstellt“, teilt das Amt mir.
Hinweis: Gemäß Satzung ist der Hauseigentümer der Kunde. Mieter einer Immobilie erhalten keine Ableseaufforderung.
