Büchen (LOZ). Die Gemeinde und das Amt Büchen bitten die Bürgerinnen und Bürger, für die jährliche Berechnung des Wasserverbrauchs, den Stand der Wasserzähler bis zum 15. Dezember zu melden.
In Kürze erhalten Bürger für jeden Wasserzähler eine Ablesekarte. Alle Informationen zur Ablesung befinden sich auf der Karte. Die Zählerstände können auf der Ablesekarte eintragen und an die Gemeindeverwaltung zurücksenden oder der Zählerstand auch online übermitteln werden. Das Amt bittet um Rückmeldung bis zum 15. Dezember 2023. Aufgrund der gemeldeten Zählerstände erfolgt eine automatische Hochrechnung zum 31. Dezember 2023. Sollte bis zum genannten Termin kein Zählerstand vorliegen, wird die Abrechnung gemäß den gesetzlichen Vorschriften durch Schätzung des Verbrauchs erstellt.
Hinweis: Gemäß Satzung ist Kunde der Hauseigentümer. Mieter einer Immobilie erhalten keine Ableseaufforderung.