Geesthacht (LOZ). Die Stadt Geesthacht feiert Geburtstag – und alle Geesthachterinnen und Geesthachter können mitfeiern. Am 2. Januar 2024 jährt sich die Ernennung Geesthachts zur Stadt zum 100. Mal. Das ist Grund genug, 2024 zum Jubiläumsjahr zu ernennen und mit zahlreichen Events zu spicken.
Viele Veranstaltungen sind bereits geplant, Kindergärten, Schulen und Vereine der Stadt sowie Kulturschaffende, Kreative und Aktive Geesthachts sind aber weiterhin aufgerufen, sich mit ihren Ideen zu beteiligen. „Es wird das ganze Jahr über Veranstaltungen geben, wobei ein Schwerpunkt im Juni ist. Ein besonderes Highlight ist zum Beispiel der Festumzug mit großem Finale auf dem Menzer-Werft-Platz. Wer bei dem Umzug mitmachen möchte, kann sich noch immer anmelden. Auch in Kleinstgruppen kann teilgenommen werden“, erklärt Geesthachts Stadt- und Kulturmanagerin Dr. Julia Dombrowski.
Grundsätzlich wurden gemeinsam mit dem Team von ft-management, das von der Stadt Geesthacht beauftragt worden ist, die Veranstaltungen im Jubiläumsjahr zu organisieren und zu koordinieren, zwei Themenschwerpunkte festgelegt: Vom 8. Juni bis 14. Juni stehen Kunst und Kultur, hier insbesondere Musik, im Mittelpunkt. In der zweiten Hälfte des Junis liegt der Schwerpunkt auf dem Thema Bewegung bzw. Sport. „Vor allem dann können sich Vereine und Sportgruppen präsentieren“, erklärt Felizitas Schleifenbaum von ft-management. Aktive, die mit ihrer Veranstaltung in dem gedruckten Programmheft erscheinen möchten, sollten sich bis zum 18. Dezember 2023 bei ft-management melden. Ansprechpartner sind Felizitas Schleifenbaum (04102/9878511, 0179/3913257,
Zum Hintergrund: Am 2. Januar 1924 wurde mit neuer Hamburger Städteordnung Geesthacht zur Stadt erhoben. Die Erhebung zur Stadt wird explizit in den Übergangsbestimmungen in Art. 65 angesprochen, welche die Wahl der Geesthachter Stadtgremien regelte. Von nun an war es in Geesthacht beispielsweise erstmals überhaupt möglich einen Bürgermeister zu wählen. Zuvor hatte die höchstgestellte Person der Ortsverwaltung nur Titel und Kompetenzen eines (dörflichen) „Gemeindevorstehers“. Der Erlass der Stadtsatzung am 13. Juni 1924 war eine Folge der Stadterhebung. Die Stadtsatzung war ähnlich einer heutigen Hauptsatzung, also die Basisnorm für das Handeln der Stadt als Kommune. Die Stadtsatzung vom Juni 1924 ersetzte so das alte Ortsstatut der bisherigen Landgemeinde Geesthacht von 1874. „Stadt“ war Geesthacht rechtlich aber schon ab dem 2. Januar 1924.