Bürgermeister Eckhard Graf (li.) lädt zusammen mit Karl Schneider, Gesine Biller und Mark Sauer von der Partnerschaft für Demokratie der Stadt Ratzeburg und des Amtes Lauenburgische Seen zu einer Jubiläumsfeier des Grundgesetzes. Foto: Thomas Biller
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Ratzeburg (LOZ). Die Stadt Ratzeburg feiert am 23. Mai, dem 'Tag des Grundgesetzes', 75 Jahre Demokratie in unserem Land. Zusammen mit der Partnerschaft für Demokratie der Stadt Ratzeburg und des Amtes Lauenburgische Seen wird ab 18 Uhr ein Jubiläumsfest vor und im Ratzeburger Rathaus organisiert.

Das Fest einläuten soll eine besondere Fotoaktion mit Bürgerinnen und Bürgern, die Jahrgang 1949 dieses Jahr selbst das 75. Lebensjahr erreichen. Es soll ein Luftbild entstehen, mit all den werdenden oder gewordenen 75-jährigen aus Stadt und Umland. Wer sich daran beteiligen mag, wird gebeten, gegen 17.30 Uhr beim Ratzeburger Rathaus zu sein, möglichst mit einem Grundgesetz, falls zur Hand. Ansonsten ist sicher auch das eine oder andere Grundgesetz vor Ort zu erhalten. "Wir würden uns freuen, das 75. Jubiläum unseres Grundgesetzes auf diese Weise in Szene setzen können", sagt Gesine Biller, Begleitausschussvorsitzende der Partnerschaft für Demokratie der Stadt Ratzeburg und des Amtes Lauenburgische Seen. Und natürlich sind alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer herzlich eingeladen, zum Jubiläumsfest zu bleiben und gemeinsam zu feiern.

Kurznachrichten Ratzeburg


Befahren des Ratzeburger Küchensees am Himmelfahrtswochenende nur eingeschränkt möglich
Die Internationale 66. Ratzeburger Ruderregatta des Ratzeburger Ruderclubs  findet in diesem Jahr am Wochenende nach Christi Himmelfahrt am 31. Mai und 1. Juni statt. Zur Sicherung eines reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung ist das Befahren des Küchensees mit Wasserfahrzeugen bzw. Wassersportgeräten jeder Art während der Dauer der Veranstaltung nicht gestattet. Ausgenommen hiervon sind lediglich die Boote der Rettungsorganisationen und des Veranstalters. Das Baden an den Badestellen „Farchauer Liegewiese“ und „Aqua Siwa“ ist für die Dauer der Regatta ausnahmsweise ebenfalls nicht gestattet.


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